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Der Erwerb eines Unternehmens - in welcher Form auch immer - ist für den Übernehmer mit finanziellen Investitionen verbunden. Das vorhandene Eigenkapital reicht im Regelfall nicht aus. Eine Möglichkeit, das notwendige Kapital aufzubringen, ist die Einbindung von öffentlichen Finanzierungshilfen. Das Anforderungsprofil, das die Geldgeber an die Übernehmer stellen, ist hoch. Neben den persönlichen Voraussetzungen sind das Übernahmekonzept, der Kapitalbedarf, die zukünftige Unternehmensentwicklung, die Rechts- und Gesellschaftsverhältnisse, wie auch der wirtschaftliche Wert des zu übernehmenden Betriebs darzustellen. Die IHK informiert über öffentliche Förderprogramme und gibt Hilfestellung bei der Beantragung der Mittel. In vielen Fällen ist die IHK auch bei der Abwicklung der Anträge durch die Abgabe einer Stellungnahme zur Tragfähigkeit des Vorhabens in die Bewilligung öffentlicher Finanzierungshilfen eingebunden.
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Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Inhalte von externen Internetseiten, zu denen ein Link geschaltet wurde, macht sich die IHK nicht zu eigen und kann deshalb für deren inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit ebenfalls keine Gewähr übernehmen.
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