EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG
Runder Tisch
Wer wird gefördert?
Gefördert werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Betriebssitz im gesamten Bundesgebiet, die aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenden wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sind, obwohl sie gute Marktchancen haben. Es besteht kein Rechtsanspruch.
So funktioniert der "Runde Tisch":
Die Unternehmen wenden sich direkt an die für sie zuständige Industrie- und Handelskammer und stellen dieser Informationen zu ihren betriebswirtschaftlichen Eckdaten zur Verfügung. Das Merkblatt "Runder Tisch" der KfW-Mittelstandsbank gibt dazu nähere Hinweise.
Externe Links
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KfW Runder Tisch (Link: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Runder_Tisch/index.jsp)
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Merkblatt "KfW-Runder Tisch" (Link: http://www.kfw.de/kfw/de/I/II/Download_Center/Foerderprogramme/versteckter_Ordner_fuer_PDF/6000000087_M_RT.pdf)