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EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - gewerblich -


Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) fördert mit Haushaltsmitteln der Europäischen Kommission, des Bundes und des Landes NRW Investitionsvorhaben und nicht-investive Maßnahmen.


Was ist bei Antragsstellung zu beachten?

Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn der Antragsteller von der NRW.BANK die schriftliche Bestätigung erhalten hat, dass sein Vorhaben (vorbehaltlich einer endgültigen und detaillierten Überprüfung) die Förderwürdigkeitsbedingungen grundsätzlich erfüllt.

Was wird gefördert?

Investitionen in besonderen Fördergebieten in NRW. Im Einzelnen werden gewerbliche Investitionen gefördert, durch die Arbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden. Außerdem werden nicht-investive Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen zur Beratung, Schulung und Humankapitalbildung sowie zur Markteinführung innovativer Produkte gefördert. 

Wer wird gefördert?

Gewerbliche Unternehmen, die betriebliche Investitionen vornehmen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird als lohnkostenbezogener oder sachkapitalbezogener Zuschuss gewährt und beträgt bei Investitionsvorhaben je nach Fördergebiet und Größe des Unternehmens bis zu 25% der förderfähigen Ausgaben. Bei nicht-investiven Maßnahmen beträgt die Höhe der Förderung bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben je nach Art der Maßnahme und Fördergebiet.

DOKUMENT-NR. 16490

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