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EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Einstiegsgeld und sonstige Leistungen

Einstiegsgeld nach dem SGB II

Förderungszweck:
Unterstützung von Arbeitslosen bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit

Antragsberechtigte:
Arbeitslosengeld II-Bezieher

Höhe der Förderung:
Bei der Bemessung der Höhe des Einstiegsgeldes soll die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Größe der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden. Das Einstiegsgeld kann, sowie für diesen Zeitraum eine Erwerbstätigkeit besteht, für höchstens 24 Monate erbracht werden.

Antragsweg:
JobCenter ARGE am Wohnort des Antragstellers

DOKUMENT-NR. 10240

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