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JobCenter ARGE Dortmund (Link: http://www.arge-dortmund.de/index.php?cm_id=home)
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Einstiegsgeld nach dem SGB II
Förderungszweck:
Unterstützung von Arbeitslosen bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit
Antragsberechtigte:
Arbeitslosengeld II-Bezieher
Höhe der Förderung:
Bei der Bemessung der Höhe des Einstiegsgeldes soll die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Größe der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden. Das Einstiegsgeld kann, sowie für diesen Zeitraum eine Erwerbstätigkeit besteht, für höchstens 24 Monate erbracht werden.
Antragsweg:
JobCenter ARGE am Wohnort des Antragstellers
© Industrie- und Handelskammer zu Dortmund
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Inhalte von externen Internetseiten, zu denen ein Link geschaltet wurde, macht sich die IHK nicht zu eigen und kann deshalb für deren inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit ebenfalls keine Gewähr übernehmen.
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