. .
Illustration

EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

NRW.BANK.Universalkredit

Zinsgünstige Darlehen mit flexiblen Laufzeiten für Existenzgründungen, mittelständische Unternehmen und freiberuflich Tätige – optional mit einer Haftungsfreistellung der NRW.BANK für das durchleitende Kreditinstitut

Antragberechtigte:

Antragsberechtigt sind

  • Existenzgründerinnen und -gründer,
  • mittelständische Unternehmen (inländische und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz - einschließlich verbundener Unternehmen - 500 Mio € nicht überschreitet) und
  • Angehörige der freien Berufe.

Für Unternehmen aus dem Sektor Fischerei/Aquakultur sowie aus dem Bereich der Primärerzeugung der im Anhang I EU-Vertrag aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse ist eine Antragstellung nicht möglich. Ferner sind Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einer Förderung ausgeschlossen.

Verwendungszweck:

Die Darlehen können zur Abdeckung des mittel- bis langfristigen Finanzierungsbedarfs in Nordrhein-Westfalen eingesetzt werden, z.B. für Investitionsmaßnahmen und /oder Liquiditäts-/Betriebsmittelbedarf.

Förderfähig sind grundsätzlich nur Vorhaben, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.

Umfang und Konditionen:

  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben.
  • Höchstbetrag: 10 Mio €.
  • Mindestkredit: 25.000 €.
  • Laufzeit: 4 bis 10 Jahre.
  • Zinssatz: fest über die gesamte Laufzeit.
  • Tilgung: in gleichen Vierteljahresraten.
  • Auszahlung: 100%.
  • Bereitstellungsprovision: 0,25% pro Monat, sofern das Darlehen nicht spätestens einen Monat nach Zusage bei der NRW.BANK abgerufen wird.

Mittels der NRW.BANK.Konsortialfinanzierung ist auch eine Unterstützung bei höhervolumigen Investitionsvorhaben möglich.

Haftungsfreistellung (optional):

Bei Unternehmen, die bereits seit 2 Jahren erfolgreich am Markt tätig sind, ist optional die Beantragung einer 50%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank möglich.

Haftungsfreistellungen werden ausschließlich für Investitions- und Betriebsmitteldarlehen ab 500.000 € angeboten.

Voraussetzungen:

Die Maßnahme muss einen positiven NRW-Effekt haben, wobei der Investitionsort nicht im Ausland liegen darf.

Das Darlehen ist im Rahmen der Möglichkeiten des Antragstellers banküblich zu besichern.

Nicht förderfähig sind Vorhaben für exportbezogene Tätigkeiten und solche, die der Erzeugung von land-, forst- und
fischereiwirtschaftlichen Produkten dienen. Ferner sind der Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport durch Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports von einer Förderung ausgeschlossen.

Umschuldungen von Förderdarlehen des Landes Nordrhein-Westfalen, der NRW.BANK sowie der KfW Bankengruppe sind nicht möglich.

Antragsverfahren:

Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehenen Vordruck bei der Hausbank des Antragstellers zu stellen und von dieser - gegebenenfalls über ein Zentralinstitut - der NRW.BANK zuzuleiten.

DOKUMENT-NR. 14199

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 02381 92141-14
  • Fax: 02381 92141-23

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • Telefon: 0231 5417-259
  • Fax: 0231 5417-105

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • GRÜNDUNGSWERKSTATT

  • STARTERCENTER