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EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

NRW.BANK.Gründungskredit

Zinsverbilligtes Darlehen zur Finanzierung von Existenzgründungen
- optional verbunden mit einer Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW -

Gemeinschaftsaktion von NRW.BANK, BÜRGSCHAFTSBANK NRW und KfW Mittelstandsbank.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und -gründer sowie von diesen neu gegründete Unternehmen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind grundsätzlich nur solche Vorhaben, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Der Gründungsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Finanziert werden mit Investitions- und Betriebsmitteldarlehen folgende Maßnahmen:

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
  • Baumaßnahmen und Kosten für Außenanlagen,
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung (Maschinen, Fahrzeuge etc.),
  • Kauf von immateriellen Wirtschaftsgütern, soweit diese aktiviert werden,
  • Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers,
  • Übernahme eines bestehenden mittelständischen Unternehmens / einer bestehenden freiberuflichen Praxis oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung (mind. 10 %), sofern sich das betreffende Unternehmen/die betreffende Praxis nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet,
  • Betriebsmittelbedarf.

Mehrwertsteuerbeträge können nur mitfinanziert werden, wenn der Antragsteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Nicht förderfähig sind Maßnahmen für exportbezogene Tätigkeiten und solche, die der Erzeugung von land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Produkten dienen. Ferner sind der Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport durch Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports sowie Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien von einer Förderung ausgeschlossen.

Für Existenzgründungsvorhaben im Sektor Fischerei / Aquakultur und im Bereich der Primärerzeugung der in Anhang I EG-Vertrag aufgeführten landwirtschaftlichen Erezugnisse ist eine Antragstellung nicht möglich.

Wie wird gefördert?

  • Finanzierungsanteil:
    Bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten beziehungsweise Betriebsmittel.
  • Höchstbetrag: 5 Mio. EUR
  • Mindestkredit: 25.000 –
  • Laufzeit:
    Investitionsdarlehen:
    5 Jahre bei 1 tilgungsfreien Jahr
    10 Jahre bei 2 tilgungsfreien Jahren
    20 Jahre bei 3 tilgungsfreien Jahren, sofern mindestens 2/3 der förderfähigen Investitionen einen langfristigen Finanzierungsbedarf haben (z.B. Grunderwerb, gewerbliche Baumaßnahmen oder Unternehmens-/Beteiligungserwerb).
    Betriebsmitteldarlehen:
    5 Jahre bei 1 tilgungsfreien Jahr
  • Zinssatz:
    - Bei 5 bzw. 10 Jahren Laufzeit fest für die gesamte Laufzeit.
    - Bei mehr als 10 Jahren Laufzeit fest für die ersten 10 Jahre.
    Danach Neufestlegung für die Restlaufzeit.
  • Tilgung:
    Nach Ablauf der Tilgungsfreijahre in gleichen Vierteljahresraten.
  • Auszahlung:
    96 %
  • Bereitstellungsprovision:
    0,25 % pro Monat, sofern die Darlehen nicht spätestens einen Monat nach Zusage bei der NRW.BANK abgerufen werden.

KMU-Fenster - Sonderkonditionen für kleine und mittlere Unternehmen

Bei Existenzgründungsvorhaben, die zur Gründung eines kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition führen oder einer Beteiligung an einem solchen vorsehen, können für

1. Investitionen in das Anlagevermögen,
2. Kosten für extern erworbene Beratungsdienstleistungen
(die einmalige Informationserfordernisse bei der Erschließung neuer Märkte oder der Einführung neuer Produktmethoden sicherstellen)
3. Kosten für erste Messeteilnahmen, die Sonderkonditionen des KMU-Fensters in Anspruch nehmen.

Fördermittel für Investitionen in das Umlaufvermögen (Waren- oder Materiallagerbestand) und/oder einen zusätzlichen (sonstigen)Betriebsmittelbedarf sind in diesem Fall gesondert zu den normalen Konditionen zu beantragen.

Für die Beantragung der Sonderkonditionen ist im Förderantrag eine der entsprechenden Programmvarianten auszuwählen und das Vorliegen der KMU-Eigenschaft zu vermerken. Ferner ist der "Anlagensatz KMU-Eigenschaft" zu verwenden.

Maßgeblich für die Einstufung als KMU ist die "Empfehlung der Kommission vom 6.Mai. 2003 betreffend der Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen".

Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW (optional)

Zur Verstärkung der banküblichen Sicherheiten kann im Rahmen dieses Programms gleichzeitig die Beantragung einer Ausfallbürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW erfolgen.
Diese Option steht allerdings nur Antragsberechtigten offen, die den EU-KMU-Status erfüllen.

Was gibt es zu beachten?

Die Bereitstellung von Finanzierungshilfen aus diesem Programm erfolgt auf der Grundlage von EU-Freistellungsverordnungen für „de-minimis”-Beihilfen.

DOKUMENT-NR. 15559

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