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Merkblatt "NRW.BANK.Gründungskredit" (Link: http://www.nrwbank.de/foerderlotse-dokumente/Binary-20183-06-11-gk-merkblatt.pdf.pdf?contentType=application/pdf&pfad=/0/4/5104/)
Zinsverbilligtes Darlehen zur Finanzierung von Existenzgründungen
- optional verbunden mit einer Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW -
Gemeinschaftsaktion von NRW.BANK, BÜRGSCHAFTSBANK NRW und KfW Mittelstandsbank.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und -gründer sowie von diesen neu gegründete Unternehmen.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind grundsätzlich nur solche Vorhaben, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Der Gründungsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Finanziert werden mit Investitions- und Betriebsmitteldarlehen folgende Maßnahmen:
Mehrwertsteuerbeträge können nur mitfinanziert werden, wenn der Antragsteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Nicht förderfähig sind Maßnahmen für exportbezogene Tätigkeiten und solche, die der Erzeugung von land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Produkten dienen. Ferner sind der Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport durch Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports sowie Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien von einer Förderung ausgeschlossen.
Für Existenzgründungsvorhaben im Sektor Fischerei / Aquakultur und im Bereich der Primärerzeugung der in Anhang I EG-Vertrag aufgeführten landwirtschaftlichen Erezugnisse ist eine Antragstellung nicht möglich.
Wie wird gefördert?
KMU-Fenster - Sonderkonditionen für kleine und mittlere Unternehmen
Bei Existenzgründungsvorhaben, die zur Gründung eines kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition führen oder einer Beteiligung an einem solchen vorsehen, können für
1. Investitionen in das Anlagevermögen,
2. Kosten für extern erworbene Beratungsdienstleistungen
(die einmalige Informationserfordernisse bei der Erschließung neuer Märkte oder der Einführung neuer Produktmethoden sicherstellen)
3. Kosten für erste Messeteilnahmen, die Sonderkonditionen des KMU-Fensters in Anspruch nehmen.
Fördermittel für Investitionen in das Umlaufvermögen (Waren- oder Materiallagerbestand) und/oder einen zusätzlichen (sonstigen)Betriebsmittelbedarf sind in diesem Fall gesondert zu den normalen Konditionen zu beantragen.
Für die Beantragung der Sonderkonditionen ist im Förderantrag eine der entsprechenden Programmvarianten auszuwählen und das Vorliegen der KMU-Eigenschaft zu vermerken. Ferner ist der "Anlagensatz KMU-Eigenschaft" zu verwenden.
Maßgeblich für die Einstufung als KMU ist die "Empfehlung der Kommission vom 6.Mai. 2003 betreffend der Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen".
Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW (optional)
Zur Verstärkung der banküblichen Sicherheiten kann im Rahmen dieses Programms gleichzeitig die Beantragung einer Ausfallbürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW erfolgen.
Diese Option steht allerdings nur Antragsberechtigten offen, die den EU-KMU-Status erfüllen.
Was gibt es zu beachten?
Die Bereitstellung von Finanzierungshilfen aus diesem Programm erfolgt auf der Grundlage von EU-Freistellungsverordnungen für „de-minimis”-Beihilfen.