. .
Illustration

EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

NRW/EU.Mikrodarlehen

Mit den NRW/EU.Mikrodarlehen unterstützt die NRW.BANK im Auftrag des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums in Zusammenarbeit mit den STARTERCENTERN NRW Gründerinnen und Gründer von Kleinstunternehmen sowie Kleinstunternehmen bis zu drei Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Die NRW/EU.Mikrodarlehen werden aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden

  • natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen, die eine selbstständige Tätigkeit als gewerbliches Unternehmen oder als freiberuflich Tätiger in Nordrhein-Westfalen aufnehmen wollen;
  • grundsätzlich Kleinstunternehmer als gewerbliche Unternehmen oder Freiberufler, die weniger als drei Jahre bestehen beziehungsweise am Markt tätig sind und Ihren Geschäftssitz in Nordrhein-Westfalen haben.

Gefördert werden auch erneute Unternehmensgründungen, soweit

  • keine Verpflichtungen aus vorherigen Gründungsvorhaben bestehen;
  • gegebenenfalls von der NRW.BANK für die vorherige Gründung gewährte Darlehen ohne Schaden abgewickelt wurden.


Was wird gefördert?

  • Existenzgründungen, sofern das Gründungsvorhaben einen nachhaltigen Erfolg erwarten lässt.
  • Festigungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Ausgeschlossen sind die Umschuldung beziehungsweise Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Gründungsvorhaben oder Festigungsmaßnahmen.


Wie wird gefördert?

Finanziert wird der im Zusammenhang mit der Gründung stehende Finanzierungsbedarf von Kleinstgründungen bzw. von diesbezüglichen Festigungsmaßnahmen.


Zwingende Voraussetzungen für die Förderung sind:

Die Antragstellerin/der Antragsteller muss über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Gründungs- beziehungsweise Festigungsvorhaben verfügen.

Darüber hinaus

  • Beratung vor Antragstellung im STARTERCENTER NRW sowie dessen positives Votum;
  • Begleitberatung des Gründungsvorhabens oder der Festigungsmaßnahme. Diese kann zum Beispiel durch einen Senior Coach erfolgen.
Seite 1: Antragsvoraussetzungen

DOKUMENT-NR. 17698

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

IHK zu Dortmund

Hauptgeschäftsstelle
Märkische Straße 120
44141 Dortmund
Tel.: 0231 5417-0
Fax: 0231 5417-109
E-Mail: info@dortmund.ihk.de
Internet: www.dortmund.ihk24.de mehr

Zweigstelle Hamm

Südstraße 29
59065 Hamm
Tel.: 02381 92141-0
Fax: 02381 92141-23
E-Mail: info@dortmund.ihk.de
Internet: www.dortmund.ihk24.de mehr

Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da!

Montag bis Donnerstag
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag
8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Gern sind wir auch außerhalb der genannten
Zeiten für Sie da. In jedem Fall empfehlen
wir eine persönliche Terminvereinbarung. mehr

  • GRÜNDUNGSWERKSTATT

  • STARTERCENTER