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EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

NRW.BANK.Mittelstandskredit


Darlehen der NRW.BANK zur Finanzierung von mittelständischen Unternehmen und freiberuflichen Praxen.
-optional verbunden mit einer Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW oder einer Haftunsfreistellung der NRW.BANK für das durchleitende Kreditinstitut-

Eine Gemeinschaftsaktion mit der BÜRGSCHAFTSBANK NRW und der KfW Mittelstandsbank, bei der die NRW.BANK die ohnehin schon günstigen Darlehen der KfW Mittelstandsbank zusätzlich verbilligt.

Wer wird gefördert?

  • In- und ausländische mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz einschließlich verbundener Unternehmen EUR 500 Mio. nicht überschreitet
  • Angehörige der Freien Berufe

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Wachstumsvorhaben, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Vorhaben, die der Erzeugung von land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Produkten dienen, sind nicht förderbar. Ferner sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Sanierungsfälle von einer Förderung ausgeschlossen.

Finanziert werden mit Investitions- und Betriebsmitteldarlehen folgende Maßnahmen:

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
  • Baumaßnahmen und Kosten für Außenanlagen,
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung (Maschinen, Fahrzeuge etc.),
  • Kauf von immateriellen Wirtschaftsgütern,
  • Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers,
  • Übernahme eines bestehenden mittelständischen Unternehmens / einer bestehenden freiberuflichen Praxis oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung (mind. 10 %)
  • Betriebsmittelbedarf

Nicht förderfähig sind Maßnahmen für exportbezogene Tätigkeiten und solche, die der Erzeugung von land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Produkten dienen. Ferner ist der Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport durch Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports sowie Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien von einer Förderung ausgeschlossen.

Wie wird gefördert?

  • Finanzierungsanteil:
    Bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten beziehungsweise Betriebsmittel.
  • Höchstbetrag: 10 Mio. EUR
  • Mindestkredit: 25.000 EUR
  • Laufzeit:
    Investitionsdarlehen:
    5 Jahre bei 1 tilgungsfreien Jahr
    10 Jahre bei 2 tilgungsfreien Jahre
    20 Jahre bei 3 tilgungsfreien Jahren, sofern mindestens 2/3 der förderfähigen Investitionen einen langfristigen Finanzierungsbedarf haben (Grunderwerb, gewerbliche Baumaßnahmen, Unternehmens-/ Beteiligungserwerb).
    Betriebsmitteldarlehen:
    5 Jahre bei 1 tilgungsfreien Jahr
  • Zinssatz:
    - Bei 5 bzw. 10 Jahren Laufzeit fest für die gesamte Laufzeit.
    - Bei mehr als 10 Jahren Laufzeit fest für die ersten 10 Jahre.
    Danach Neufestlegung für die Restlaufzeit.
  • Tilgung:
    Nach Ablauf der Tilgungsfreijahre in gleichen Vierteljahresraten.
  • Auszahlung:
    100 %
  • Bereitstellungsprovision:
    0,25 % pro Monat, sofern die Darlehen nicht spätestens einen Monat nach Zusage bei der NRW.BANK abgerufen werden.

KMU-Fenster - Sonderkonditionen für kleine und mittlere Unternehmen

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für
- Investitionen in das Anlagevermögen,
- Kosten für extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei der Erschließung neuer Märkte oder der
Einführung neuer Produktesmethoden sicherstellen, sowie
- Kosten für erste Messeteilnahmen
die Sonderkonditionen des KMU-Fensters in Anspruch nehmen.

Fördermittel für Investitionen in das Umlaufvermögen (Waren- oder Materiallagerbestand) und/oder einen zusätzlichen (sonstigen)Betriebsmittelbedarf sind in diesem Fall gesondert zu den normalen Konditionen zu beantragen.

Für die Beantragung der Sonderkonditionen ist im Förderantrag eine der entsprechenden Programmvarianten auszuwählen und das Vorliegen der KMU-Eigenschaft zu vermerken. Ferner ist der "Anlagensatz KMU-Eigenschaft" zu verwenden.

Maßgeblich für die Einstufung als KMU ist die "Empfehlung der Kommission vom 6.Mai. 2003 betreffend der Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen".

Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW (optional)

Zur Verstärkung der banküblichen Sicherheiten bietet das Programm für kleine und mittlere Unternehmen (gemäß KMU-Definition der EU) zusätzlich die Option der Beantragung einer Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW, alternativ zur Haftungsfreistellung.

Haftungsfreistellung (optional)

Bei Unternehmen, die bereits seit zwei Jahren erfolgreich am Markt tätig sind, ist optional die Beantragung einer 50%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank, alternativ zur Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW, möglich.
Haftungsfreistellungen werden ausschließlich für Investitions- und Betriebsmitteldarlehen ab 500.000 € bis 5 Mio € mit Laufzeiten von maximal 10 Jahren angeboten.

Was gibt es zu beachten?

Die Bereitstellung von Finanzierungshilfen aus diesem Programm erfolgt auf der Grundlage von EU-Freistellungsverordnungen für „de-minimis”-Beihilfen.

DOKUMENT-NR. 11182

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