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Merkblatt "ERP-Kapital für Gründung" (Link: http://www.kfw.de/kfw/de/I/II/Download_Center/Foerderprogramme/versteckter_Ordner_fuer_PDF/6000000213_M_058_ERP-Kapital_Gruendung.pdf)
Mit dem ERP-Kapital finanzieren Sie die Gründung eines Unternehmens oder einer freiberuflichen Existenz in Deutschland sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit.
Als Nachrangdarlehen stärkt dieses Programm Ihre Eigenkapitalbasis und ebnet Ihnen den Weg für die Aufnahme von Fremdkapital, das Sie zur Finanzierung Ihrer Gründungs- oder Festigungsinvestitionen zusätzlich benötigen.
Antragsberechtigte:
Antragsberechtigt sind
Ausgeschlossen sind Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Rechts und Unternehmen in Sektoren mit Sonderbedingungen des EU-Beihilferechts.
Verwendungszweck:
Die KfW Bankengruppe fördert Gründungs-, Übernahme-, Beteiligungs- und Festigungsvorhaben im Bereich der mittelständischen Wirtschaft durch Nachrangdarlehen.
Finanziert wird der Erwerb von
Die Darlehen haften unbeschränkt und erfüllen somit Eigenkapitalfunktion.
Umfang und Konditionen:
Sicherheiten: persönliche Haftung, ggf. Mithaftung weiterer Personen
Haftungsfreistellung:
Die KfW bietet der durchleitenden Bank eine vollständige Haftungsfreistellung für die gesamte Kreditlaufzeit an.
Kumulation/Kombination:
Die Mittel dieses Programms können mit anderen KfW-Programmen und öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden.
Voraussetzungen:
Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:
Antragsverfahren:
Kreditanträge können vor Beginn des Projekts unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei jeder Bank oder Sparkasse gestellt werden.
Weitere Informationen erteilen die Beratungszentren der KfW Bankengruppe.