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EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

ERP-Kapital für Gründung

Mit dem ERP-Kapital finanzieren Sie die Gründung eines Unternehmens oder einer freiberuflichen Existenz in Deutschland sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit.

Als Nachrangdarlehen stärkt dieses Programm Ihre Eigenkapitalbasis und ebnet Ihnen den Weg für die Aufnahme von Fremdkapital, das Sie zur Finanzierung Ihrer Gründungs- oder Festigungsinvestitionen zusätzlich benötigen.

Antragsberechtigte:

Antragsberechtigt sind

  • natürliche Personen, die ein Unternehmen bzw. eine freiberufliche Existenz in Deutschland als Haupterwerb gründen,
  • Angehörige der Freien Berufe und
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit Festigungsmaßnahmen durchführen.

Ausgeschlossen sind Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Rechts und Unternehmen in Sektoren mit Sonderbedingungen des EU-Beihilferechts.

Verwendungszweck:

Die KfW Bankengruppe fördert Gründungs-, Übernahme-, Beteiligungs- und Festigungsvorhaben im Bereich der mittelständischen Wirtschaft durch Nachrangdarlehen.

Finanziert wird der Erwerb von

  • Grundstücken, Gebäuden und Baunebenkosten,
  • Sachanlageinvestitionen (Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen),
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung,
  • immateriellen Gütern des Technologietransfers (Erwerb von Patentrechten und Lizenzen),
  • Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von Asset Deals,
  • Material-, Waren- und Ersatzteillager (sofern es sich um eine Erstausstattung oder betriebsnotwendige, langfristige Aufstockung handelt) sowie
  • extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen und
  • Kosten für erste Messeteilnahmen.

Die Darlehen haften unbeschränkt und erfüllen somit Eigenkapitalfunktion.

Umfang und Konditionen:

  • Förderart: Nachrangdarlehen
  • Förderumfang: in Nordrhein-Westfalen bis zu 30% der förderfähigen Kosten
  • Förderhöhe: bis zu 500.000 € insgesamt pro Antragsteller
  • Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen
  • Kreditlaufzeit/Tilgungsfreijahre: 15 Jahre Kreditlaufzeit bei 7 Tilgungsfreijahren
  • Auszahlung: 100% des Kreditbetrags
  • Tilgung:
  • nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in vierteljährlichen Raten
  • bei außerplanmäßiger Tilgung: Vorfälligkeitsentschädigung

Sicherheiten: persönliche Haftung, ggf. Mithaftung weiterer Personen

Haftungsfreistellung:

Die KfW bietet der durchleitenden Bank eine vollständige Haftungsfreistellung für die gesamte Kreditlaufzeit an.

Kumulation/Kombination:

Die Mittel dieses Programms können mit anderen KfW-Programmen und öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden.

Voraussetzungen:

Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:

  • Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
  • Eigenmittel müssen vorhanden sein. Diese sollen in den alten Ländern mindestens 15% der förderfähigen Kosten betragen.
  • Seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit dürfen höchstens 3 Jahre vergangen sein.
  • Antragsteller müssen über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation sowie eine hinreichend unternehmerische Entscheidungsfreiheit verfügen.

Antragsverfahren:

Kreditanträge können vor Beginn des Projekts unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei jeder Bank oder Sparkasse gestellt werden.

Weitere Informationen erteilen die Beratungszentren der KfW Bankengruppe.

DOKUMENT-NR. 8772

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