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EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

ERP-Gründerkredit - Startgeld

Mit dem ERP-Gründerkredit - StartGeld bietet die KfW Gründern, Freiberuflern und kleinen Unternehmen bis zu 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit Förderkredite mit günstigen Konditionen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln in Deutschland an.

Der ERP-Gründerkredit - StartGeld wird von einer Garantie unterstützt, die innerhalb des Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) gestellt wurde.

Die Förderbedingungen für Vorhaben mit einem der Höhe nach nicht eingeschränkten Fremdfinanzierungsbedarf sind dem Merkblatt zum KfW-Gründerkredit - Universell zu entnehmen.

Wer kann Anträge stellen? 

Natürliche Personen, die ein Unternehmen bzw. eine freiberufliche Existenz in Deutschland gründen oder hierfür Festigungsmaßnahmen mit einem Vorhabensbeginn innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit durchführen. Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  • Das Vorhaben lässt einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten.
  • Der Antragsteller verfügt über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation.
  • Der Antragsteller ist zur Geschäftsführung und Vertretung befugt, entsprechend im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig.
  • Der Antragsteller besitzt - insbesondere aufgrund eines Gesellschaftsanteils von grundsätzlich mindestens 10 % - hinreichenden unternehmerischen Einfluss. Förderschädlich ist die Stimmenmehrheit eines anderen Gesellschafters, die Satzungsänderungen ermöglicht.
  • Die Voraussetzungen für kleine Unternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Union sind erfüllt.

Antragsberechtigt sind auch freiberuflich Tätige und kleine Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU, die weniger als 3 Jahre bestehen bzw. am Markt tätig und der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel oder sonstiges Dienstleistungsgewerbe) zuzurechnen sind. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Gesellschafter die Antragsvoraussetzungen für natürliche Personen erfüllt.

Aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben der EU sind Unternehmen in bestimmten Branchen nicht förderfähig.
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.

Was wird mitfinanziert?

  • Alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung oder Übernahme bestehender Unternehmen sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung.
  • Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist.
  • Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
  • Eine erneute Unternehmensgründung kann gefördert werden, wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren selbstständigen Tätigkeit mehr bestehen.

Mitfinanziert werden z. B.

  • Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten,
  • Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen,
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung,
  • Erstausstattung und betriebsnotwendige langfristige Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers,
  • Betriebsmittel (inklusive Wiederauffüllung der oben genannten Lager) bis maximal insgesamt 30.000 Euro.

Ausgeschlossen ist die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben.

In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?

Finanzierungsanteil:
Bis zu 100 % des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs in Höhe von maximal 100.000 Euro (Investitionen und Betriebsmittel). Der Investitionsbetrag kann über 100.000 Euro liegen, wenn der übersteigende Betrag mit eigenen Mitteln finanziert wird.

Der Antragsteller soll vorhandene eigene Mittel einbringen. Die Höhe der Eigenmittel fließt in die Bonitätsbeurteilung durch die KfW ein.

Kreditbetrag:
Maximal 100.000 Euro

ERP-Gründerkredit - StartGeld darf zweimal je Antragsteller gewährt werden, sofern der kumulierte Zusagebetrag 100.000 Euro (Betriebsmittel maximal insgesamt 30.000 Euro) nicht übersteigt. Voraussetzung für eine zweite Antragstellung ist, dass das Investitionsvorhaben, welches mit Bewilligung des Erstantrags finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Betriebsmittel eingesetzt wurden sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt ist.

Bereits gewährte Darlehen aus dem Programm KfW-StartGeld werden auf den Betrag von maximal 100.000 Euro angerechnet.

Welche Kreditlaufzeiten sind möglich?

Maximale Kreditlaufzeit

  • bis zu 5 Jahren mit höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1)
  • bis zu 10 Jahren mit höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2)

Wie sind die Konditionen?

  • Der ERP-Gründerkredit - StartGeld wird zu dem am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz zugesagt.
  • Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes.
  • Der Zinssatz ist fest für die gesamte Kreditlaufzeit.
  • Die Zinsen sind monatlich nachträglich zum letzten Tag des Monats fällig.
  • Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Soll- und Effektivzinssätze gemäß Preisangabenverordnung (PAngV)) sind der Konditionenübersicht für KfW-Förderprogramme zu entnehmen, die im Internet unter www.kfw.de/konditionen oder unter der Faxnummer 069 74 31-42 14 abgerufen werden kann.
  • Auszahlung: 100 %
  • Bereitstellungsprovision: 0,25 % p. M., beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge (vierteljährliche Zahlung).

Wie erfolgt die Auszahlung?

Kredite können in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Die Abruffrist beträgt 9 Monate.

Wie erfolgt die Tilgung?

Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen monatlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten.

Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages ist durch den Endkreditnehmer gegen Vorfälligkeitsentschädigung zulässig.

Welche Sicherheiten sind zu stellen?

Die KfW macht keine Vorgaben hinsichtlich der Besicherung. Ob und in welchem Umfang Sicherheiten bestellt werden, ist zwischen Antragsteller und Hausbank zu vereinbaren. Falls Sicherheiten zwischen Antragsteller und Hausbank vereinbart werden, sind sie im Antragsvordruck nicht aufzuführen.

Sofern die Antragstellung durch ein Unternehmen mit haftungsbeschränkter Rechtsform (z. B. GmbH, GmbH & Co. KG) erfolgt, hat die Hausbank eine Mithaftung der Anteilseigner des Unternehmens entsprechend ihrer Beteiligungsquote zu vereinbaren (quotale Mithaft).

Haftungsfreistellung

Die KfW gewährt dem durchleitenden Kreditinstitut eine 80-prozentige Haftungsfreistellung.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite teilweise die Haftung übernehmen. Der Antrag ist daher bei einem Kreditinstitut zu stellen; dessen Wahl steht dem Kreditnehmer frei. Bei einer personenbezogenen Förderung durch die KfW ist ausgeschlossen, dass die Hausbank das Darlehen an das Unternehmen herauslegt.

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen.

DOKUMENT-NR. 8773

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