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Richtlinie NRW/EU.Investitionskapital 2009
(PDF, 127 KB) (Dokument-Nr.: 16489)
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NRW/EU.Investitionskapital
Wer wird gefördert?
Gefördert werden investierende kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ein Unternehmenswachstum in den letzten beiden Geschäftsjahren nachweisen können. Wenn zwischen Investor und Nutzer eine steuerlich anerkannte Betriebsaufspaltung oder Mitunternehmerschaft vorliegt, ist eine Förderung auch an ein investierendes KMU möglich, das nicht unmittelbarer Nutzer einer betrieblichen Investition ist.
Ausgeschlossen von der Förderung sind:
a) KMU, die sich in Schwierigkeiten befinden (siehe „Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten” (2004/C 244/02) ABI. der EU C 244/2 vom 01.10.2004),
b) KMU aus dem Bereich Fischerei und Aquakultur (Erzeugung, Verarbeitung, Vermarktung) und
c) KMU, die sich mit der Primärproduktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie der Herstellung und der Vermarktung von Erzeugnissen zur Imitation oder Substitution von Milch oder Milcherzeugnissen befassen,
d)sich mit Tätigkeiten im Steinkohlenbergbau befassen oder
e)in der Vergangenheit einer Rückforderungsanordnung des Landes NRW/ der EU wegen unrechtmäßig erhaltener Beihilfen nicht Folge geleistet haben.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Ausgaben für die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (u.a. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und immaterielle Wirtschaftsgüter, soweit sie aktiviert werden).
Immaterielle Wirtschaftsgüter sind Patente, Betriebslizenzen oder patentierte und nicht patentierte technische Kenntnisse sowie Software.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung, max. 62,5 % der förderfähigen Ausgaben.
Die Höhe des Finanzierungspaketes beträgt max. 1,25 Mio. Euro.
Nachrangdarlehen und klassisches Darlehen werden im Verhältnis max. 80%, mind. 20 % gewährt.
Das Nachrangdarlehen wird obligatorisch mit einer 100 %- igen Haftungsfreistellung zu Gunsten der durchleitenden Hausbank ausgereicht. Auf eine Besicherung wird verzichtet.
Für das klassische Darlehen kann sich die Hausbank zu Ihren Gunsten Sicherheiten bestellen lassen.
Die Laufzeit für beide Darlehen beträgt max. 12 Jahre bei sieben Jahren Tilgungsfreiheit (Nachrangdarlehen und klassisches Darlehen).
Die Verzinsung beim Nachrangdarlehen erfolgt in Abhängigkeit von der Bonitätsbewertung des antragstellenden Unternehmens. Beim klassischen Darlehen erfolgt die Verzinsung bonitäts- und besicherungsabhängig.
Aktuelle Zinssätze werden kurzfristig bekanntgegeben.
Außerplanmäßige Tilgungen sind frühestens nach Ablauf von fünf Jahren nach Vorlage des Verwendungsnachweises ganz oder teilweise möglich. Gegebenenfalls ist eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.
Wie ist das Antragsverfahren?
Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehenen Vordruck nebst Anlagen bei der Hausbank des Antragstellers zu stellen und von dieser - gegebenenfalls über ein Zentralinstitut - der NRW.BANK zuzuleiten.
© Industrie- und Handelskammer zu Dortmund
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Inhalte von externen Internetseiten, zu denen ein Link geschaltet wurde, macht sich die IHK nicht zu eigen und kann deshalb für deren inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit ebenfalls keine Gewähr übernehmen.
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