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EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Beratungsförderung (RWP)

Beratungsleistungen "Regionales Wirtschaftsförderungesprogramm NRW (RWP)"

Gefördert werden umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen und qualifizierten, sachverständigen Beratern/Beraterinnen für betriebliche Maßnahmen erbracht werden.

Wer wird gefördert?

Kleinen und mittelständischen Unternehmen, die seit mehr als fünf Jahren existieren, werden Zuwendungen für Beratungen gewährt.

Was wird gefördert?

Grundsätzlich können Ausgaben für umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen und qualifizierten, sachverständigen Beratern/Beraterinnen für betriebliche Maßnahmen erbracht werden, gefördert werden, wenn sie für das Unternehmen und seine weitere Entwicklung von besonderem Gewicht sind und sich von den Maßnahmen der laufenden normalen Geschäftstätigkeit deutlich abheben.

Diese Voraussetzungen sind insbesondere gegeben bei

– der Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur,
– grundlegender Umstrukturierung,
– der notwendigen Erschließung neuer Absatzmärkte,
– einer geplanten Übergabe des Unternehmens auf eine Unternehmensnachfolgerin oder -nachfolger,
– einer geplanten vollständigen oder teilweisen Übernahme des Unternehmens durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes Unternehmen
– Vorhaben im Zusammenhang mit der Gewährung von Landesbürgschaften und Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW sowie im Zusammenhang mit stillen Beteiligungen, für die das Land eine Garantie übernimmt.

Seite 1: Umfang der Förderung

DOKUMENT-NR. 16439

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