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ORDNUNGSRAHMEN

Rechtliche Grundlagen der IHK

Organisation, Aufgaben und Regelungen zur Mitgliedschaft in der IHK sind durch IHK-Bundesgesetz und ergänzende Landesgesetze geregelt. Darüber hinaus werden die regionalen Besonderheiten jeder IHK durch eigenes Satzungsrecht geregelt.

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IHK-Bundesgesetz (Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern) zuletzt geändert am 11. Dezember 2008 (PDF, 45 KB)

Das IHK-Gesetz setzt die Rahmenbedingungen für die Existenz und die Arbeit der IHKs. Es definiert die Organisation und ihre Aufgaben und legt ihren Mitgliederkreis sowie ihre Finanzierung fest. zum Download

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IHK-Gesetz NW (PDF, 9 KB)

Das IHK-Gesetz von NRW ist eine Ergänzung des IHK-Bundesgesetzes, in dem den Ländern die Aufsicht über die IHKs zugewiesen wird. Das Gesetz setzt Vorschriften des Bundesgesetzes auf Landesebene um. zum Download

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Satzung der IHK zu Dortmund (PDF, 31 KB)

Die Satzung der IHK zu Dortmund bestimmt den organisatorischen Rahmen der IHK. Sie legt Name, Sitz und Bezirk fest sowie die Organe, deren Besetzung und die Aufgaben der IHK. zum Download

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Wahlordnung der IHK zu Dortmund (PDF, 35 KB)

Die Wahlordnung der IHK zu Dortmund gibt präsize Vorschriften zu den Grundsätzen und zur Durchführung der Wahlen zur Vollversammlung, dem 'Parlament' der IHK. zum Download

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Gebührenordnung der IHK zu Dortmund (PDF, 12 KB)

Für die Inanspruchnahme besonderer Anlagen und Einrichtungen oder für besondere Tätigkeiten im hoheitlichen Bereich erhebt die Industrie- und Handelskammer Gebühren. In der Gebührenordnung ist das rechtliche Verfahren zur Erhebung der Gebühren festgelegt. Ergänzend dazu bestimmt ein Gebührentarif die gebührenbewährten Tatbestände und die Höhe der zu erhebenden Gebühr. zum Download

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Gebührentarif der IHK zu Dortmund (PDF, 26 KB)

Der Gebührentarif enthält sämtliche mit Gebühren belegten Tätigkeitsbereiche, in denen die IHK hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. Hierzu gehören z. B. die Abnahme der beruflichen Aus- und Fortbildungsprüfungen, die Bestellung und Vereidigung öffentlicher Sachverständiger sowie die Abnahme von Fach- und Sachkundeprüfungen, u. a. in den Bereichen von Gefahrguttransporten oder des Personenbeförderungsverkehrs. Mit den Gebühreneinnahmen deckt die Industrie- und Handelskammer einen Teil der ihr in diesen Bereichen entstehenden Aufwendungen. zum Download

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Beitragsordnung der IHK zu Dortmund (PDF, 36 KB)

In der Beitragsordnung werden die Einzelheiten der im Gesetz zur vorläufigen Regelungen des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) festgelegten Beitragspflicht der IHK-zugehörigen Unternehmen bestimmt. Beiträge sind insbesondere erforderlich zur Finanzierung von Aufgaben, welche die IHK aufgrund gesetzlichen Auftrags und im Gesamtinteresse der Gewerbetreibenden erbringt. Der Beitrag besteht aus einem Grundbeitrag und einer Umlage, deren Höhen durch jährliche Haushaltssatzungen von der Vollversammlung beschlossen werden. zum Download

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IHK-Zugehörigkeit und Beitragspflicht (PDF, 46 KB)

An dieser Stelle beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um die Themen IHK-Zugehörigkeit und Beitragspflicht. zum Download

DOKUMENT-NR. 195

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