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PRESSEMELDUNG

IHK: Vollständigkeitserklärung bis Mai hinterlegen (28.04.2009)

Für Unternehmen, die verpackte Waren für private Endverbraucher in den deutschen Markt einbringen, gelten neue, verschärfte Anforderungen. Bis zum 1. Mai müssen Betriebe, die bestimmte Mengen überschreiten, eine sogenannte Vollständigkeitserklärung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) über die von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungsmaterialien hinterlegen. Darauf weist die IHK zu Dortmund hin.

In der Vollständigkeitserklärung müssen die in Verkehr gebrachten Verpackungsmaterialien erstmals für den Zeitraum von April 2008 bis Dezember 2008 abgegeben werden. Diesen Mengen werden dann die tatsächlich bei einem dualen System lizenzierten Verpackungsmaterialien gegenübergestellt. Damit sollen Trittbrettfahrer entdeckt werden, die nicht alle Verpackungsmaterialien bei einem dualen System angemeldet haben. Von der neu eingeführten Pflicht zur Hinterlegung sind vor allem Importeure, Abfüller und Eigenmarken des Handels betroffen. Sie müssen die Erklärung vor Abgabe bei der IHK von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer oder einem unabhängigen Sachverständigen bestätigen lassen.

Die Hinterlegung bei der IHK erfolgt online unter www.ihk-ve-register.de. Verstöße gegen die Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit geahndet – betroffene Betriebe sollten die erforderlichen Dokumente daher umgehend hinterlegen. Ab dem 2. Mai wird eine Liste der Unternehmen, die eine Vollständigkeitserklärung bei der IHK abgegeben haben, auf der Internetplattform veröffentlicht.

DOKUMENT-NR. 16863

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