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PRESSEMELDUNG

Neues Finanzierungskonzept kann B 1-Tunnel sichern (15.09.2009)

Verkehrsverband Westfalen legt Ergebnisse der Studie „Mobilitätskonzept Straße” vor.

In Nordrhein-Westfalen droht der Verkehrskollaps. Dem will der Verkehrsverband Westfalen e. V. mit einem „Mobilitätspakt für Deutschland” und einem „Fonds Deutsche Fernstraße” entgegensteuern. Diese Konzepte hat der Verband gemeinsam mit der Universität Münster und der Anwaltskanzlei Wurster Wirsing Kupfer aus Freiburg erarbeitet und am 15. September in Dortmund vorgestellt. Die Studie bietet Zahlen zur aktuellen Leistungsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Fernstraßen und einen Blick in die Zukunft. Darüber hinaus will der Verkehrsverband mit der Studie Auswege aus der vermeintlichen Sackgasse aufzeigen und der Politik praxistaugliche Vorschläge zur Verfügung stellen. Dazu wurden verschiedene alternative Formen der Verkehrsfinanzierung sowohl volkswirtschaftlich als auch juristisch auf Herz und Nieren geprüft.

Die Kernergebnisse im Einzelnen:

Die durchschnittliche Reisegeschwindigkeit in Nordrhein-Westfalen liegt mit 31,6 km/h deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 51,3 km/h. Dies resultiert vor allem aus den vielen Staus. In Nordrhein-Westfalen gibt es 104 Autobahnabschnitte mit mindestens einer Stunde Stau pro Tag. " Das ist die Quittung für eine kurzsichtige Politik der Vergangenheit", stellte der Ehenvorsitzende des Verbandes, Rudolf Brickenstein, fest. In den öffentlichen Haushalten wird zunächst dort gekürzt, wo es nicht sofort auffällt. Leider handelt es sich dabei um die Investitionen. Dabei bewirkt jede in Bundesfernstraßen investierte Milliarde Euro in Nordrhein-Westfalen einen volkswirtschaftlichen Nutzeneffekt von 4,4 Milliarden Euro.

Die Verkehrsmengen sind in den vergangenen Jahren stetig angewachsen. Die Investitionen in die Straßeninfrastruktur dagegen haben nicht einmal ausgereicht, um den Kapitalstock zu erhalten. Von den notwendigen 7,5 Milliarden Euro pro Jahr für die bundesdeutschen Fernstraßen werden deutlich weniger als 5 Milliarden Euro tatsächlich zur Verfügung gestellt.

Angesichts der anstehenden Haushaltskonsolidierungen ist für die Zukunft keine Besserung zu erwarten. „Die klassische Haushaltsfinanzierung hat sich insgesamt als nicht zeitgemäß erwiesen”, resümiert der Verbandsgeschäftsführer Stefan Schreiber und ergänzt, dass „eine grundsätzliche Neuausrichtung und zwar schon in der nächsten Legislaturperiode notwendig ist, um gerade noch am Verkehrskollaps vorbeisteuern zu können.” Schreiber nennt in diesem Zusammenhang als Beispiel ein Verkehrsprojekt in Dortmund: „Bei der bestehenden Finanzsituation von Bund und Ländern kann nicht garantiert werden, dass die Mittel zum Bau des B 1-Tunnels in dem Moment zur Verfügung stehen, wenn die Planungen abgeschlossen sind und man den Spaten in die Hand nehmen könnte. Deshalb sind wir der Auffassung, dass wir zu neuen Finanzierungsstrukturen kommen müssen, um den Bau sicherstellen zu können”.

Nach ausführlicher volkswirtschaftlicher und juristischer Prüfung stellt der Verkehrsverband der Politik zwei aufeinander abgestimmte Konzepte zur Verfügung:

1. Mobilitätspakt für Deutschland
Im Mittepunkt des Modells steht ein Vertrag zwischen Bund und Ländern. Darin übernimmt der Bund die Verpflichtung gegenüber den Ländern, das notwendige Investitionsvolumen für Bau und Unterhaltung der Bundesfernstraßen in einem bestimmten Zeitraum zur Verfügung zu stellen.

Angesichts der Erweiterung der Lkw-Maut ab 2012 auf Fahrzeuge unter zwölf Tonnen muss sichergestellt werden, dass die zusätzlichen Mittel auch tatsächlich in die Verkehrsinfrastruktur fließen. Die Betroffenen werden immer neue Belastungen durch Gebühren nicht hinnehmen, wenn nicht sichergestellt ist, dass die damit erzielten Einnahmen zweckentsprechend verwendet werden. Das kann dieses Vertragsmodell leisten und bietet allen Beteiligten Planungssicherheit, in welcher Höhe in den nächsten Jahren Mittel zur Verfügung stehen.

2. Fonds Deutsche Fernstraße
Nur durch eine haushaltsferne Finanzierung der Bundesfernstraßen lässt sich das notwendige Investitionsvolumen dauerhaft – über die Laufzeit eines Mobilitätspaktes hinaus – sicherstellen. Ein autonomer Fernstraßen-Fonds unter parlamentarischer Kontrolle darf in den Grenzen eines Bedarfsplanes selbst entscheiden, wann wo und wie viel investiert wird. Die rechtliche Machbarkeitsanalyse hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken festgestellt. Zur Verwirklichung kann sogar an den bestehenden Strukturen angesetzt werden. Ein eigenständiger Fonds nach dem Vorbild des Verkehrsverbandes Westfalen sichert eine schnellere, effektivere und gerechtere Mittelverteilung. Beispielsweise soll die Verteilung nicht mehr nach Länderproporz, sondern nach tatsächlichem Verkehrsaufkommen eines Bundeslandes erfolgen.

Hintergrund: Der Verkehrsverband Westfalen e. V. wurde 1974 als privatrechtlicher Verein gegründet, um den übergreifenden Gedankenaustausch zu Verkehrsthemen zu fördern. Der Mitgliederkreis setzt sich aus den Städten und Kreisen, den Handwerkskammern, den Industrie- und Handelskammern, Unternehmen und Privatpersonen des Verbandsgebietes im Westfälischen Ruhrgebiet und im südwestfälischen Wirtschaftsraum zusammen.
Mehr Infos unter www.verkehrsverband-westfalen.de.

DOKUMENT-NR. 17502

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