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PRESSEMELDUNG

Gelder für B 1-Tunnel sichern (02.12.2009)

IHK-Ausschuss für Verkehr und Logistik fordert:

„Die Politik muss sicherstellen, dass die finanziellen Mittel für einen sofortigen Baubeginn des B 1-Tunnels vorliegen, sobald das Baurecht vorliegt.” Das fordert der Ausschuss für Verkehr und Logistik der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund in einer Resolution. Die landes- und bundespolitischen Akteure sollten sich demnach nachhaltig für eine Absicherung der bestehenden Finanzierungszusagen einsetzen. Durch die zügigen Ausbaumaßnahmen auf der A 40 und A 44 würde auf dem Dortmunder Stadtgebiet ein „Flaschenhals” entstehen, der den Durchfluss auf der Gesamtachse unerträglich behindern würde.

Hintergrund:

Das OVG Münster hat den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung gekippt, weil die Einbindung der Ausfahrt Semerteichstraße in das städtische Verkehrsnetz nicht zu den Aufgaben des Bundes gehören würde. Dies müsse in einem getrennten Bebauungsplanverfahren geregelt werden. Nach Auffassung des Gerichtes sei ebenso der Rückbau der oberirdischen Straße keine Bundesaufgabe. Eine Revision gegen die Gerichtsentscheidung wurde nicht zugelassen. Der Verkehrsminister hat eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung eingereicht. Auch an eine erfolgreiche Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht schließt sich zunächst eine Neuverhandlung vor dem OVG an, so dass wir derzeit mit einer Verzögerung von etwa drei Jahren rechnen müssen. Damit kann das Projekt mit einem Volumen von mehr als 200 Millionen Euro nicht mehr in der aktuellen Finanzplanung des Bundesverkehrsministeriums berücksichtigt werden.

DOKUMENT-NR. 17801

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