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PRESSEMELDUNG

IHK: Neue Förderprogramme für Transportunternehmen (30.04.2009)

Noch bis zum 15. Mai können Transportunternehmen neue Förderprogramme der Bundesregierung beantragen. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund hin. Mit den rund 385 Millionen Euro soll ein Teil der Mauteinnahmen an das Verkehrsgewerbe zurückfließen. Die Förderungen können Unternehmen in Anspruch nehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben und mindestens einen Lkw ab 12 t zulässigem Gesamtgewicht besitzen. Der maximale Förderhöchstbetrag richtet sich nach der Zahl der zugelassenen Lkw und liegt bei 33.000 Euro je Unternehmen. Die Förderung unterteilt sich in fahrzeugbezogene, personenbezogene und Maßnahmen zur Effizienzsteigerung.

Zu den fahrzeugbezogenen Maßnahmen gehört beispielsweise die Nachrüstung von Fahrassistenzsystemen, die Anschaffung von Hilfsmitteln zur Ladungssicherung, die Nachrüstung mit Partikelminderungssystemen oder die Anschaffung von Betriebsmitteln zur Abgasreinigung (adBlue). Zu den personenbezogenen Maßnahmen gehören insbesondere Anschaffungen, von denen das Fahrpersonal direkt profitiert. Dies kann Berufsbekleidung oder Sicherheitsausstattung sein. Die Maßnahmen zur Effizienzsteigerung umfassen vor allem Beratungsleistungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragestellungen, aber auch verschiedene Hard- und Softwarelösungen.

Im Förderprogramm „Aus- und Weiterbildung” kann beispielsweise die betriebliche Ausbildung zum Berufskraftfahrer mit bis zu 70 Prozent gefördert werden. Aber auch Gefahrgutschulungen oder der Erwerb der EU-Qualifikation-Berufskraftfahrer kann anteilig gefördert werden. Ausführliches Informationsmaterial stellt die IHK auf ihrer Internetseite im Bereich Verkehr und Logistik, Dokument-Nummer 16879, zur Verfügung.

DOKUMENT-NR. 16892

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