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PRESSEMELDUNG

Pflichtaushang für Geschäfte fällt weg (07.04.2009)

Geschäftsinhaber haben jetzt mehr Freiraum zur Gestaltung ihrer Ladenlokale. Sie sind nicht mehr gesetzlich verpflichtet, am Eingang ein Schild mit ihrem Namen anzubringen. Darauf weist die IHK zu Dortmund hin. „Das ist im Interesse der gewerblichen Wirtschaft”, kommentiert IHK-Geschäftsführer Michael Adel die seit Ende März geltende Gesetzesänderung. Adel wertet die Änderung als Beitrag zum Bürokratieabbau. Immerhin drohte bei einem Verstoß gegen die bisherige Regelung ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro. Ebenfalls gestrichen wurde mit dem „Dritten Mittelstandsentlastungsgesetz” die Pflicht für nicht im Handelsregister eingetragene Kleinunternehmen, auf Geschäftsbriefen Namen und Anschrift anzugeben. „Kaufleute haben auch ohne gesetzlichen Zwang ein Interesse daran, sich und ihr Unternehmen durch Nennung von Name und Anschrift bekannt zu machen. Die gesetzliche Vorschrift war also für die Praxis ohnehin weitgehend überflüssig", unterstreicht Adel.

DOKUMENT-NR. 16770

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