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PRESSEMELDUNG

Kulanz für Offenlegungsfrist läuft aus (23.02.2009)

Noch bis Ende Februar können Unternehmen ihre Bilanzen für das Geschäftsjahr 2007 im Elektronischen Bundesanzeiger hinterlegen. Darauf weist die IHK zu Dortmund hin. Die Frist zur Offenlegung ist bereits seit Ende des Jahres 2008 abgelaufen, das Bundesamt für Justiz beginne aber erst Mitte März mit dem Versand der Ordnungsgeldbescheide. Betroffen sind Unternehmen, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer GmbH & Co. KG organisiert sind. Wer nicht rechtzeitig seine Unterlagen offengelegt hat, muss mit einem Ordnungsgeldverfahren rechnen. Die Gebühren betragen rund 50,- Euro, das Ordnungsgeld kann im Bereich zwischen 2.500,- und 25.000,- Euro liegen. „Wer jetzt noch seine Unterlagen kurzfristig einreicht, kann zumindest die Verfahrensgebühren sparen”, so der Rat von IHK-Geschäftsführer Michael Adel.

DOKUMENT-NR. 16507

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