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EIN MUSS: DER VERKEHRSLEITER

Neue Verpflichtung für Unternehmen im Kraftverkehr

Jedes Güterkraftverkehrs- und Omnibusunternehmen muss ab dem 4. Dezember 2011 mindestens einen Verkehrsleiter bei der zuständigen Verkehrsbehörde benennen. Bisher war der Berufszugang durch eine Richtlinie vorgegeben. Diese wird nun aufgehoben und von einer neuen EG-Verordnung ersetzt. Die Verordnung führt den Begriff des sogenannten „Verkehrsleiters“ ein, also einer verantwortlichen Person, die die geforderte Zuverlässigkeit und fachliche Eignung besitzt. Zudem wird es künftig die Möglichkeit geben, eine externe Person als Verkehrsleiter zu bestimmen. Benannt wird der Verkehrsleiter in Zukunft bei der zuständigen Verkehrsbehörde.

Die IHK zu Dortmund empfiehlt, dass die betroffenen Personen, die bisher dieses Aufgabengebiet betreut haben, bis zum Stichtag am 4. Dezember prüfen, inwieweit sie die Voraussetzungen zur Ernennung zum „Verkehrsleiter“ erfüllen. 

21. November 2011

DOKUMENT-NR. 87191

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