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Umweltzone Ruhrgebiet (Dokument-Nr.: 12617)
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IHK-Informationsbroschüre Umweltzone Ruhrgebiet
(PDF, 1,436 KB) (Dokument-Nr.: 86109)
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Ein Informationspaket für Unternehmen, die von der neuen „Umweltzone Ruhrgebiet“ betroffen sind, bietet ab sofort die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund an. Die Broschüre ermöglicht eine konkrete Abschätzung, ob und wie stark ein Unternehmen von den neuen Regelungen betroffen ist. Denn faktisch bedeutet die Umweltzone ein dauerhaftes Fahrverbot für viele Unternehmen.
Zum Hintergrund: Am 15. Oktober 2011 ist ein neuer Luftreinhalteplan für das Ruhrgebiet in Kraft getreten. Mit fast 100 Einzelmaßnahmen versucht das Landesumweltministerium die Feinstaub- und die Stickstoffdioxidbelastung unter die gesetzlichen Grenzwerte zu senken. Im Mittelpunkt des Maßnahmenpaketes steht eine deutlich vergrößerte Umweltzone, die weite Teile des Ruhrgebietes abdeckt.
Mit der „Umweltzone Ruhrgebiet“ sind unterschiedliche Einschränkungen für die Gewerbetreibenden dieser Region verbunden. Zahlreiche Ausnahmetatbestände sorgen für zusätzlichen Informationsbedarf bei den Unternehmen, der durch das IHK- Informationspaket gedeckt werden soll. Der Leser erfährt alles Wichtige zu den notwendigen Voraussetzungen, Unterlagen und Fristen. Übersichtliche Karten zur Umweltzone und eine Liste der Ansprechpartner mit Kontaktdaten runden das Angebot ab. Die zehnseitige Broschüre, die sich an Unternehmen aus der Region Dortmund richtet, kann im nebenstehenden Downloadbereich heruntergeladen werden.
18. November 2011
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Fax: 0231 5417-109
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© Industrie- und Handelskammer zu Dortmund
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Inhalte von externen Internetseiten, zu denen ein Link geschaltet wurde, macht sich die IHK nicht zu eigen und kann deshalb für deren inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit ebenfalls keine Gewähr übernehmen.
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