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IHK-VOLLVERSAMMLUNG

IHK für Beibehaltung des Ladenöffnungsgesetzes

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund hat sich am 6. April für die Beibehaltung der derzeitigen Regelungen des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG) NRW ausgesprochen. „Wir können aus Sicht der Wirtschaft keinen Handlungsbedarf für Änderungen erkennen“, erläuterte IHK-Vizepräsident Gerhard Rüschenbeck den Beschluss. Insbesondere die Kernregelungen wie 24 Stunden Ladenöffnung an den sechs Werktagen sowie vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr hätten sich in der Praxis bewährt. Die Vollversammlung plädierte außerdem nachdrücklich dafür, wie bisher vier verkaufsoffene Sonntage je Stadtbezirk zuzulassen und die Begrenzung nicht auf das Gesamtgebiet der jeweiligen Gemeinde zu beziehen.

Die Landesregierung stellt das LÖG NRW auf den Prüfstand. Es werden Einschränkungen der Ladenöffnungszeiten an den Werktagen sowie eine restriktivere Regelung bezüglich der vier verkaufsoffenen Sonntage diskutiert. Die IHK wird im Vorfeld eines etwaigen Gesetzesvorhabens nach ihrer Haltung zur bestehenden Regelung bzw. zu Änderungsnotwendigkeiten gefragt. Die Vollversammlung hat deshalb die Position der IHK bestimmt.

Zur Vorbereitung dieser Positionsbestimmung wurde der IHK-Einzelhandelsausschuss im Januar in einer Blitzumfrage nach seiner Einschätzung gefragt. IHK-Geschäftsführer Ulf Wollrath: „Die überwiegende Mehrheit der befragten Ausschussmitglieder hat für eine Beibehaltung der derzeitigen Regelungen des LÖG votiert. Eine Minderheit hat sehr unterschiedliche Vorschläge für Einschränkungen der bisherigen Ladenöffnungszeiten unterbreitet. Diese Einschränkungen variieren in Abhängigkeit vom jeweils angebotenen Sortiment und der Betriebsgröße.“

8. April 2011

DOKUMENT-NR. 74505

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