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Flyer L 518n
(PDF, 613 KB) (Dokument-Nr.: 13989)
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Bundesverkehrswegeplan
Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sind grundlegende Voraussetzung für die weitere Entwicklung der gesamten Region. Der vorliegende Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes weist in die richtige Richtung. Danach sollen rund 1 Mrd. Euro bis 2015 in den Straßenbau im IHK-Bezirk investiert werden. Besonders bedeutsam ist dabei die Aufnahme der überfüllten Verkehrsachsen A 2 und A 40/A 44 mit der B 1-Untertunnelung in den Vordringlichen Bedarf. Wichtige Entlastungen bringen auch die Projekte A 445 zwischen Werl und Hamm, der Ausbau der B 54 in Lünen und der Bau der B 63 in Hamm. Eine zusammenfassende Darstellung der Straßenbauprojekte im IHK-Bezirk enthält das Impulspapier "Das Ruhrgebiet - Verkehrsinfrastruktur auf dem Prüfstand" (Siehe Downloads).
Stadtverkehr
Vor allem vor dem Hintergrund der Einrichtung von verkehrsberuhigten Zonen und Anwohnerverkehr vertritt die IHK die Verkehrsbelange der Wirtschaft gegenüber den Kommunen. Sie drängt auf die Erreichbarkeit innerstädtischer Gewerbestandorte und setzt sich unter diesem Aspekt auch für ausreichenden Parkraum ein.
Straßenplanung
Auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene werden in regelmäßigen Abständen die Investitionen für Neu- und Ausbauvorhaben spezifiziert und bewertet. Hierbei wirkt die IHK als Träger öffentlicher Belange mit, indem sie eigene Vorschläge einbringt und die vorhandenen Planungen bewertet. Im Interesse der Wirtschaft nimmt die IHK permanent auf die Planung und den Bau von Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen sowie Kreis- und Gemeindestraßen Einfluss. Sie setzt sich für die Verbesserung des Straßenverkehrsnetzes sowohl unter dem Gesichtspunkt der regionalen Verkehrserschließung als auch unter dem Aspekt der überregionalen Transitverkehre ein.
© Industrie- und Handelskammer zu Dortmund
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Inhalte von externen Internetseiten, zu denen ein Link geschaltet wurde, macht sich die IHK nicht zu eigen und kann deshalb für deren inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit ebenfalls keine Gewähr übernehmen.
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