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IHK24

Güterverkehr

LKW-Stadtplan für Dortmund

Der LKW-Stadtplan für Dortmund wurde in enger Zusammenarbeit von Stadt Dortmund, dem Verkehrsgewerbe und der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund überarbeitet. Das Kartenwerk stellt eine Fülle von Informationen für den Wirtschaftsverkehr bereit. Er enthält Höhen- und Tonnagebeschränkungen, LKW-Mautstellen, Tankstellen, LKW-Waschanlagen, Parkplätze und Raststätten. Die Legende des LKW-Stadtplans ist in den Sprachen deutsch, englisch, französisch türkisch und russisch abgedruckt.

Der LKW-Stadtplan ist auf den Internetseiten der Stadt Dortmund hier einsehbar (Datei: 11 MB).



Existenzgründung im Güterkraftverkehr

Die IHK berät in individuellen Einzelgesprächen diejenigen, die sich im Bereich Güterkraftverkehr selbstständig machen möchten. Hierzu hält sie umfassendes Informationsmaterial zur Verfügung. Das Merkblatt steht als Download zur Verfügung.



Fachkundeprüfung

Ein im gewerblichen Güterkraftverkehr tätiger Unternehmer muss die fachliche Eignung nachweisen oder in einer Prüfung unter Beweis stellen. Die IHK nimmt durch eigens hierfür eingerichtete Prüfungsausschüsse die für den gewerblichen Güterkraftverkehr erforderliche Fachkundeprüfung ab. Die entsprechenden Vorbereitungslehrgänge werden von verschiedenen Lehrgangsveranstaltern angeboten. Das links stehende Merkblatt Güterkraftverkehrsunternehmer enthält eine Liste mit den Schulungsveranstaltern.



LKW-Fahrverbote

Von den gesetzlichen Lkw-Fahrverboten an Sonn- und Feiertagen zwischen 00:00 und 22:00 Uhr können Ausnahmen zugelassen werden. Die IHK prüft und bescheinigt gegenüber der Straßenverkehrsbehörde die Dringlichkeit der Ausnahme.



LKW-Maut

Nach langem Hin und Her hatte sich die Bundesregierung und das Betreiberkonsortium Toll-Collect am 29. Februar 2004 auf die Einführung der satellitengestützten LKW-Maut geeinigt. Sie ist nun am 1. Januar 2005 in einer abgespeckten Variante gestartet. Seit dem 18. Juli steht bei allen Servicepartnern die Software OBU 2.0 zum Aufspielen auf die Fahrzeuggeräte zur Verfügung. So können ab 2006 neue Autobahn-Anschlussstellen, veränderte Tarife oder zusätzliche mautpflichtige Strecken automatisch per Mobilfunk auf die eingebauten Fahrzeuggeräte überspielt werden.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt als Download.



Mautberechnung im Internet

Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat die sogenannte Mauttabelle veröffentlicht. Sie enthält die Längen und Knotenpunktnamen aller mautpflichtigen Abschnitte und ist damit die Grundlage der Mautgebührenberechnung von Toll Collect. Im Internet ist die Mauttabelle abrufbar unter www.mauttabelle.de.

Digitaler Tachograf

Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, seit dem 1. Mai 2006 Neufahrzeuge nur noch mit der neuen Fahrtenschreibergeneration zuzulassen. Darauf hatten sich der EU-Ministerrat und das EU-Parlament geeinigt.

Inzwischen werden die ersten neu zugelassenen Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen und Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen mit dem neuen digitalen Kontrollgerät ausgestattet. In NRW müssen Fahrer die für den Betrieb der Kontrollgeräte erforderlichen Chipkarten bei ihrer Kommune beantragen. Unternehmen des Personen- und Güterkraftverkehrs sowie Kfz-Werkstätten mit Sitz in NRW bestellen Kontrollgerätekarten beim Staatlichen Amt für Arbeitsschutz (StAfA). Komfortabel, schnell und vor allem kostengünstiger geht es für Unternehmen und Werkstätten online über das Internet. Siehe hierzu unsere Links. Hier sind auch weitere Infos rund um das digitale Kontrollgerät zu finden. Zudem bietet das Land NRW dort die Möglichkeit, spezielle Fragen zum digitalen Kontrollgerät an Experten zu stellen.

DOKUMENT-NR. 8804

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