Gefahrgutbeauftragte
Unternehmen, die regelmäßig mit Gütern umgehen, die Gefahrgut darstellen (sie verpacken, verladen oder transportieren), haben einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Er muss für seine Aufgabe geschult sein. Diese Schulung wird in regelmäßigen Abständen wiederholt. Die IHK erkennt den Schulungsträger an, überwacht die Schulungslehrgänge und nimmt die Prüfungen ab. Eine Liste der Schulungsveranstalter steht zum Download zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt GbV und im Fragenfundus für die Gefahrgutbeauftragten-Prüfung. Beide Dateien sind als Download verfügbar.
Gefahrgutfahrer
Wie bei den Gefahrgutbeauftragten erkennt die IHK spezielle Gefahrgutfahrerlehrgänge an und stellt die Bescheinigung nach einer erfolgreichen Prüfung aus. Die Liste der Veranstalter ADR erhalten Sie als Download.
Weitere Informationen zur Ausbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße bietet unser Merkblatt ADR. Informationen zur Ladungssicherung bei der Beförderung von gefährlichen Gütern erhalten Sie im
Merkblatt Ladungssicherung
(PDF, 27 KB)
Übergangsregelung für Fahrzeuge bis 3,5 t läuft aus
Am 31.12.2006 endete die Übergangsregelung, die bis dahin Gefahrgutfahrer, die gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen in Fahrzeugen unterhalb von 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht transportieren, von der Schulungspflicht und damit vom Erwerb der ADR-Bescheinigung befreite. Seit dem 1.01.2007 unterliegen in der Regel alle Fahrer von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern einer Schulungspflicht. Von dieser Schulungspflicht ausgenommen sind nur noch Beförderungen gem. 1.1.3 ADR (sog. freigestellte Beförderungen) oder gem. 3.4 (limited quantities = begrenzte Mengen)".