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IHK24

Österreich ändert Mautsätze zum 1. Januar 2010

Mit der Änderung der Mautbemessung für Kraftfahrzeuge über 3,5t höchstzulässiges Gesamtgewicht trägt Österreich der EU-Wegekostenrichtlinie Rechnung. Diese sieht eine nach EURO-Emissionsklassen differenzierte Bemautung verpflichtend ab 2010 vor. Betroffen sind alle österreichische Autobahnen und Schnellstraßen.

Je nach Tarifgruppe A, B oder C kann sich so die Maut im Vergleich zum bisherigen Basistarif um 10% bzw. 4% verbilligen oder aber um 10% verteuern.

Das bestehende System, das zwischen Achslast und Anzahl der gefahrenen Kilometer unterscheidet, bleibt grundsätzlich bestehen und wird um die zusätzliche Differenzierung nach EURO-Emissionsklassen ergänzt. Lkw mit den EURO-Emissionsklassen EEV und EURO VI sind der Tarifgruppe A zuzuordnen (-10% weniger Maut im Vgl. zum bisher angewendeten Basistarif). Lkw der EURO-Emissionsklassen IV und V zählen zur Tarifgruppe B (-4% weniger Maut) und solche der EURO-Emissionsklassen 0 – III werden der Tarifgruppe C zugerechnet (+10% mehr Maut).

Die Maut wird über den Service „GO” der ASFiNAG (Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft) direkt abgerechnet. Dazu ist der Besuch einer GO Vertriebsstelle zwingend erforderlich. Zur Nachweiserbringung müssen ein Antragsformular (als Download auf www.go-maut.at) und ein Dokument, aus dem die Emissionsklasse eindeutig hervorgeht (Zulassungsbescheinigung, Herstellernachweis COP oder CEMT-Genehmigung) vorgelegt werden. Hier genügt auch eine Kopie der Nachweisdokumente. Die Frist für die Nachweiserbringung beträgt 14 Tage ab dem Zeitpunkt der Emissionsklassen-Deklaration an einer GO Vertriebsstelle.

Bei Inanspruchnahme von Tarifgruppe A oder B ohne frist- oder ordnungsgemäßen Nachweis, wird ein Entgelt von 110– für einen Zeitraum von je 24 Stunden fällig, in dem der Lkw mautpflichtige Straßen benutzt hat.

Da die GO-Box an das Fahrzeugkennzeichen gebunden ist, muss vor Fahrtantritt überprüft werden, ob die richtige GO-Box im Lkw montiert ist. Des Weiteren besteht für den Fahrer die Pflicht, die entsprechenden Nachweisdokumente im Original im Kraftfahrzeug mitzuführen.

Tel. 0800 400 11 400 (kostenlos aus Deutschland)

Da die GO-Box an das Fahrzeugkennzeichen gebunden ist, muss vor Fahrtantritt überprüft werden, ob die richtige GO-Box im Lkw montiert ist. Des Weiteren besteht für den Fahrer die Pflicht, die entsprechenden Nachweisdokumente im Original im Kraftfahrzeug mitzuführen.

DOKUMENT-NR. 17294

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