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IHK24

Förderprogramme für den Güterkraftverkehr

Das Bundesamt für Güterverkehr hat zwei Förderprogramme aufgelegt mit dem Ziel, einen Teil der Mauteinnahmen an das deutsche Verkehrsgewerbe zurückfließen zu lassen. Das Programm wurde in 2009 aufgelegt und wird fortgesetzt.

Die Förderungen können Unternehmen in Anspruch nehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben und mindestens einen Lkw ab 12 t zulässigem Gesamtgewicht besitzen. Der maximale Förderhöchstbetrag - je nach Anzahl der zugelassenen Lkw - liegt bei 33.000 Euro je Unternehmen.

Das Programm soll auch in den Folgejahren fortgesetzt werden.

Das erste Förderprogramm trägt den Namen "De Minimis":

Die individuelle Förderhöchstgrenze errechnet sich aus der Anzahl der LKW multipliziert mit 1.400 Euro Euro.

Die Förderung unterteilt sich in fahrzeugbezogene Maßnahmen, personenbezogene Maßnahmen und Maßnahmen zur Effizienzsteigerung.

Zu den fahrzeugbezogenen Maßnahmen gehört beispielsweise die Nachrüstung von Fahrassistenzsystemen, die Anschaffung von Hilfsmitteln zur Ladungssicherung, die Nachrüstung mit Partikelminderungssystemen oder die Anschaffung von Betriebsmitteln zur Abgasreinigung (adBlue).

Zu den personenbezogenen Maßnahmen gehören insbesondere Anschaffungen, von denen das Fahrpersonal direkt profitiert. Dies kann Berufsbekleidung oder Sicherheitsausstattung sein.

Die Maßnahmen zur Effizienzsteigerung umfassen vor allem Beratungsleistungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragestellungen, aber auch verschiedene Hard- und Softwarelösungen.

Das zweite Förderprogramm trägt den Namen "Aus und Weiterbildung":

Hier kann beispielsweise die betriebliche Ausbildung zum Berufskraftfahrer mit bis zu 70 % gefördert werden. Aber auch Gefahrgutschulungen oder der Erwerb der EU-Qualifikation-Berufskraftfahrer kann anteilig gefördert werden.
Im Gegensatz zum ersten Programm ist zu beachten, dass nur eine anteilige Förderung gewährt wird.

Weitere Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie auf der Homepage der BAG.

DOKUMENT-NR. 16879

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