Mit der Verabschiedung der neuen EU-Verordnung in Brüssel sind auch Änderungen für die deutsche Beherbergungsstatistik verbunden, die ab Januar 2012 wirksam werden:
1. Jährlicher und monatlicher Ausweis einer Nettobelegungsrate der Zimmer in Hotels, Gasthöfen und Pensionen für Beherbergungsbetriebe mit 25 oder mehr Zimmern.
2. Anhebung der Grenze der Berichtspflicht zur Beherbergungsstatistik von neun auf zehn oder mehr Schlafgelengeheiten/Betten.
3. Jährlicher Ausweis der Nettobelegungsraten der Betten und der Zimmer nach Größenklassen (< 25 Zimmer, < 99 Zimmer, = 100 Zimmer).
4. Ausweis der Anzahl der Betriebe mit einem oder mehreren Zimmern für Personen mit eingeschänkter Mobilität, einschließlich Rollstuhlfahrer, alle drei Jahre.
Die Verordnung wurde am 22. Juli 2011 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie trat am 20. Tag nach der Veröffentlichung, also am 11. August, in Kraft und löst die bestehende EU-Richtlinie zur Tourismusstatistik ab.
Die neue EU-Verordnung finden Sie hier.