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CE-Kennzeichnung (Dokument-Nr.: 12751)
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DIHK-Industriereport 2010/2011
(PDF, 1,958 KB) (Dokument-Nr.: 18008)
IHK24
Industrie
Industrie-Ansiedlung
Gerade bei der Ansiedlung und Erweiterung industrieller Unternehmen gilt es, eine Fülle gesetzlicher Bestimmungen zu beachten. Sie reichen vom Bauplanungsrecht über Auflagen der Gewerbeaufsichtsämter (die Bezeichnung dieser Ämter variiert zwischen den einzelnen Bundesländern) bis hin zu Umweltschutzauflagen.
Bereits im Vorfeld der Industrieansiedlung ist die IHK eingebunden. Sie wird entsprechend dem gesamtwirtschaftlichen Bedarf des jeweiligen IHK-Bezirkes darauf hinwirken, dass ausreichende Industrieflächen im Bereich der Gewerbeflächen ausgewiesen werden und die planungsrechtlichen Auflagen angemessen sind. Im Rahmen des Ansiedlungsverfahrens kann die IHK anfragende Industrieunternehmen auf entsprechende Gewerbeflächen hinweisen und Kontakte zu den Kommunen herstellen. Die IHK informiert darüber hinaus industrielle Unternehmen über alle gewerberechtlichen und umweltrechtlichen Gesetze, Verordnungen und Erlasse. Sie stellt den Kontakt zu den zuständigen Behörden (Gewerbeaufsichtsämter, Umweltämter) her.
DOKUMENT-NR. 192
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