. .
Illustration

IHK24

Industrie

Industrie-Ansiedlung

Gerade bei der Ansiedlung und Erweiterung industrieller Unternehmen gilt es, eine Fülle gesetzlicher Bestimmungen zu beachten. Sie reichen vom Bauplanungsrecht über Auflagen der Gewerbeaufsichtsämter (die Bezeichnung dieser Ämter variiert zwischen den einzelnen Bundesländern) bis hin zu Umweltschutzauflagen.

Bereits im Vorfeld der Industrieansiedlung ist die IHK eingebunden. Sie wird entspre­chend dem gesamtwirtschaftlichen Bedarf des jeweiligen IHK-Bezirkes darauf hinwir­ken, dass ausreichende Industrieflächen im Bereich der Gewerbeflächen ausgewie­sen werden und die planungsrechtlichen Auflagen angemessen sind. Im Rahmen des Ansiedlungsverfahrens kann die IHK anfragende Industrieunternehmen auf ent­sprechende Gewerbeflächen hinweisen und Kontakte zu den Kommunen herstellen. Die IHK informiert darüber hinaus industrielle Unternehmen über alle gewerberechtli­chen und umweltrechtlichen Gesetze, Verordnungen und Erlasse. Sie stellt den Kontakt zu den zuständigen Behörden (Gewerbeaufsichtsämter, Umweltämter) her.

IHK24

IHK-Industrieausschuss fordert mehr Industrie- und Gewerbeflächen

Ein klares Bekenntnis zu mehr Flächen für Industrie und Gewerbe hat jetzt der Industrieausschuss der IHK zu Dortmund gefordert. mehr

IHK24

Mit der Industrie in die Zukunft

„Die Industrie ist nicht alles, aber ohne die Industrie ist vieles nichts.” Mit diesen Worten haben am 16. Dezember 2008 die 16 nordrhein-westfälischen IHKs ihr Positionspapier „Mit der Industrie in die Zukunft” in der Landeshauptstadt Düsseldorf vorgestellt. mehr

NEUER LUFTREINHALTEPLAN IN KRAFT GETRETEN

Umweltzone Ruhrgebiet

Die IHK informiert über die aktuelle Fahrverbotszone sowie die Ausnahmegenehmigungen. mehr

DOKUMENT-NR. 192

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0231 5417-112
  • Fax: 0231 5417-196

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • Telefon: 0231 5417-289
  • Fax: 0231 5417-196

Kontaktdaten speichern (V-Card)