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NEUER LUFTREINHALTEPLAN IN KRAFT GETRETEN

Umweltzone Ruhrgebiet

Am 15. Oktober 2011 ist ein neuer Luftreinhalteplan für das Ruhrgebiet in Kraft getreten. Mit fast 100 Einzelmaßnahmen versucht das Landesumweltministerium, die Feinstaub- und insbesondere die Stickstoffdioxidbelastung unter die gesetzlichen Grenzwerte zu senken. Im Mittelpunkt des Maßnahmenpaketes steht eine deutlich vergrößerte Fahrverbotszone, die weite Teile des Ruhrgebietes abdeckt. Damit sind unterschiedliche Einschränkungen für die Gewerbetreibenden dieser Region verbunden.

Grundsätzlich gilt, dass jedes Fahrzeug mit einer Plakette ausgestattet sein muss, bevor es in die Umweltzone einfährt. Ansonsten droht eine Ordnungswidrigkeitsstrafe in Höhe von 40 Euro und ein Punkt. Die Plakettenfarbe für Ihre Fahrzeuge ergibt sich aus den Schlüsselnummern in den Kraftfahrzeugpapieren. Eine kostenlose Auskunft dazu erhalten Sie bei den Zulassungsstellen der Kommunen oder Kreise, dem ADAC, dem TÜV, der DEKRA und den meisten Werkstätten.

Von der Einfahrt in die Umweltzone Ruhrgebiet ausgeschlossen sind:

·              ab 01.01.2012 alle Fahrzeuge ohne Plakette.

·              ab 01.01.2013 alle Fahrzeuge ohne und mit roter Plakette.

·              ab 01.07.2014 alle Fahrzeuge ohne, mit roter und mit gelber Plakette.

Eine Ausnahme bildet die Brackeler Straße in Dortmund. Dort gilt bereits ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge ohne eine grüne Plakette. Für das restliche Ruhrgebiet bedeutet die Zeitstaffel, dass im Juli 2014 nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette die Umweltzone Ruhrgebiet befahren dürfen.

Im Download finden Sie ein aktuelles Informationspaket der IHK mit den Ausnahmeregelung für Gewerbetreibende sowie den Ansprechpartner der zuständigen Behörden. Ebenso geben die Folien eines Vortrag der Stadt Dortmund vom 18. November 2011 Auskunft über die Ausnahmemöglichkeiten.

Hintergrund:

Grundlage für die Einteilung aller Kfz (Lkw und Pkw) in die Schadstoffgruppen (= SG) von SG 1 bis SG 4 ist die Kennzeichnungsverordnung (gilt seit 1. März 2007). Die Zuordnung wird anhand der Schlüsselnummern in den Kraftfahrzeugpapieren vorgenommen. Eine kostenlose Auskunft zur Einordnung ihres Fahrzeugs finden Sie auf der Seite der Gesellschaft für technische Überwachung (siehe Link).

Eine erste Einschätzung kann anhand der Euro-Norm der Fahrzeuge vorgenommen werden.

SG 1 (ohne Plakette) umfasst im wesentlichen PKW mit Ottomotor ohne geregelten Katalysator sowie Diesel- PKW und LKW nach Euro 1 oder schlechter.

SG 2 (rote Plakette) umfasst im wesentlichen Diesel-PKW und LKW nach Euro 2.

SG 3 (gelbe Plakette) umfasst im wesentlichen Diesel-PKW und LKW nach Euro 3.

SG 4 (grüne Plakette) umfasst im wesentlichen Diesel-PKW und LKW nach Euro 4 und 5 sowie PKW mit Ottomotor und geregeltem Katalysator.

Die Ausgabe der Plaketten kann von den Zulassungsbehörden (Straßenverkehrsämter) sowie den für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen vorgenommen werden.

DOKUMENT-NR. 12617

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