IHK24
Am 13. Juni 2007 hat der Landtag mehrheitlich dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Landesentwicklung zugestimmt. Mit der Gesetzesänderung verfolgt die Landesregierung das Ziel, dass der großflächige Einzelhandel vorzugsweise in zentralen Versorgungsbereichen, d. h. Innenstädten, Stadtteilzentren und Ortsmittelpunkten ansiedelt und nicht auf der grünen Wiese.
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