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Lebensmittelhygienerecht
(PDF, 3,624 KB) (Dokument-Nr.: 11608) -
Merkblatt des Veterinäramtes der Stadt Dortmund
(PDF, 9 KB) (Dokument-Nr.: 16764)
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Lebensmittelhygiene
Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln ist eine wesentliche Voraussetzung für einwandfreie Qualität und den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Sie ist die Grundlage für eine gesunde Ernährung und nicht zuletzt entscheidend für die Existenz des Unternehmens.
Ausreichende Lebensmittelhygiene und Lebensmittelsicherheit im Betrieb können nur sichergestellt werden, wenn das gesamte Mitarbeiterteam ständig auf Sauberkeit achtet und hygienisch einwandfrei arbeitet.
Lebensmittel dürfen nur so hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, dass sie bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt keiner nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt sind. Zur Gewährleistung dieser grundsätzlichen Forderung unterliegen Lebensmittel strengen gesetzlichen Regelungen.
EU-Hygienerecht
Mit dem Ziel, das Hygienerecht zusammenzufassen, es übersichtlicher, einfacher und schlüssiger zu gestalten, hat die EU umfangreiche Hygienevorschriften erlassen, die seit dem Jahr 2006 auch in Deutschland anzuwenden sind.
Hinweise zu den neuen Verordnungen finden Sie nebenstehend unter "Externe Links".
© Industrie- und Handelskammer zu Dortmund
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Inhalte von externen Internetseiten, zu denen ein Link geschaltet wurde, macht sich die IHK nicht zu eigen und kann deshalb für deren inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit ebenfalls keine Gewähr übernehmen.
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