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IHK BIETET TERMINE AN

Gaststättenunterrichtung

Unterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes

Erforderlich ist neben der Vorlage von Führungszeugnis, Miet- und Pachtvertrag, Grundrissskizze und anderen Nachweisen auch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Teilnahme an der "Gaststättenunterrichtung".

Termine und Orte
Diese Gaststätten-Unterrichtungen werden von der IHK zu Dortmund in kurzen Abständen durchgeführt. Erforderlich ist eine rechtzeitige vorherige telefonische Anmeldung, bei der Sie erfahren, ob für Ihren Wunschtermin noch Plätze frei sind. Anschließend erhalten Sie eine schriftliche Einladung.

Inhalte
Die Unterrichtung dauert circa vier Stunden und umfasst Themen wie Lebensmittelhygiene (HACCP-Konzept), Behandlung leicht verderblicher Lebensmittel, Gesundheitsuntersuchungen und Krankheitsvorbeugung, Lebensmittelüberwachung, Jugendschutz sowie Preisangaben- und Schankanlagenverordnung.

Die Teilnahmegebühr für die Gaststätten-Unterrichtung beträgt 51,00 EUR und ist vor Beginn der Unterrichtung in bar zu entrichten. Die Einladung und der Personalausweis oder Reisepass müssen mitgebracht werden. Gute Deutschkenntnisse sind Voraussetzung.

Für die Teilnahme an der Unterrichtung sind - nach Vorgaben der Ordnungsämter sowie der Dozenten - ausreichende Deutschkenntnisse notwendig. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Gaststättenunterrichtung bei der IHK zu Köln, Unter Sachsenhausen 10 - 26, 50667 Köln, Telefon: 0221 16400, zu absolvieren. Hier wird das Gaststättenseminar in der jeweiligen Landessprache durchgeführt.

DOKUMENT-NR. 12436

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