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IHK24

Digitale Signatur/Sicherheit im Internet

Der elektronische Handel weitet sich stetig aus. Damit steigt aber auch die Gefahr dessen Missbrauchs. Um die Chancen des E-Business und E-Commerce wahrnehmen zu können, muss die elektronische Kommunikation daher sicher gestaltet werden. Hierbei hilft die "qualifizierte elektronische Signatur" nach dem Signaturgesetz. Sie wird den Anforderungen einer offenen Kommunikation via Internet gerecht und ermöglicht es, Daten auf Ihre Herkunft (Authentizität) und Unversehrtheit (Integrität) hin zu prüfen. Aufgabe der digitalen Signatur ist es jedoch nicht, für die Vertraulichkeit der Nachricht zu sorgen. Vertraulichkeit ist vielmehr durch die zusätzliche Verschlüsselung des Dokuments zu gewährleisten.

Aufgrund ihres hohen Sicherheitsniveaus ist die qualifizierte elektronische Signatur der Unterschrift von Hand auch gesetzlich weitgehend gleichgestellt.

So können Willenserklärungen, die dem Schriftformerfordernis unterliegen, mittlerweile genauso gut in elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Signatur abgegeben werden. Einem elektronischen Dokument mit einer solchen Signatur spricht der Gesetzgeber gegenüber einem einfachen elektronischen Dokument zudem eine höhere Beweiskraft zu. Für qualifizierte elektronische Signaturen besteht der Beweis des ersten Anscheins für deren Echtheit.

Auch im Rechtsverkehr mit den Zivilgerichten wurde die qualifizierte elektronische Signatur eingeführt. Als Nächstes steht die Einführung im öffentlichen Verfahrensrecht und die Novellierung einer Vielzahl von Fachgesetzen an.

Um die eindeutige Zuordnung zu einer natürlichen Person zu gewährleisten, muss die digitale Signatur bei einer Registrierungsstelle wie zum Beispiel Ihrer IHK persönlich beantragt werden. Diese übermittelt Ihre Daten an die jeweilige Zertifizierungsstelle, der die Ausgabe und Verwaltung der digitalen Signatur obliegt. Zertifizierungsstellen sind beispielsweise die Telesec, das TC TrustCenter oder der D-Trust. Die DATEV hat eine eigene Zertifizierungsstelle für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aufgebaut.

Eine Übersicht der verschiedenen Anbieter finden Sie auf der Internetseite der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post.

Für die Erzeugung der digitalen Signatur benötigen Sie neben einem leistungsfähigen PC mit Internetzugang eine individuelle Signaturchipkarte und ein Lesegerät, das zumeist extern an den PC angeschlossen wird.

Stand: 01.09.2009

DOKUMENT-NR. 18088

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