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RECHT UND STEUERN

Wettbewerbsrecht aktuell - 12. KW 2010

Warnung vor unberechtigter Berufung auf die IHK:
Telefonverkauf des Jugendschutzgesetz-Textes

Gewerbetreibende im Gastgewerbe müssen nach § 3 Jugendschutzgesetz (JuSchG) auf die jeweils aktuellen Regelungen der §§ 4 - 13 JuSchG durch Aushang hinweisen. Das Gesetz datiert vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730ff.) und wurde zuletzt am
31. Oktober 2008 geändert.

In der Folge von Gesetzesänderungen bleibt es nicht aus, dass nicht jeder davon Betroffene auch stets zeitnah Kenntnis erlangt. Diesen Umstand machen sich gegenwärtig auch im Bezirk der IHK zu Dortmund unseriöse Geschäftemacher zu Nutze. Wie uns durch Nachfragen misstrauisch gewordener Unternehmer in den letzten Tagen bekannt wurde, besteht die aktuelle „Masche” offensichtlich darin, Gastwirte telefonisch zu kontaktieren, sich dabei entweder auf die IHK zu berufen oder sogar als IHK-Mitarbeiter auszugeben und danach zu fragen, ob ein aktueller Aushangtext des JuSchG vorhanden ist. Wird dies verneint, wird der Erwerb eines solchen Textes zur Lieferung per Nachnahme und zu einem Preis zwischen – 50,- und – 100,- angeboten. Sollte der Angerufene zögern, wird bisweilen sogar mit der Einschaltung der Polizei gedroht. Bezeichnenderweise erfolgen diese Anrufe stets mit unterdrückter Rufnummer.

Achtung:

Die Anrufer sind weder Mitarbeiter der IHK, noch handeln sie im IHK-Auftrag! Finger weg bei solchen Angeboten! Dies ist reine Beutelschneiderei!

  • Mitarbeiter der IHK verkaufen nicht am Telefon!
  • Mitarbeiter der IHK unterdrücken bei Anrufen nicht ihre Rufnummer!
  • Lassen Sie sich nicht durch eine Berufung auf die IHK am Telefon

zu Vertragsabschlüssen verleiten!

  • Lassen Sie sich nicht mit der Einschaltung der Polizei „bluffen”, um vom Verkäufer angestrebten Kaufabschlüssen zuzustimmen!
  • Vergewissern Sie sich unbedingt VOR der Annahme von Nachnahmesendungen, ob Sie tatsächlich eine Bestellung getätigt haben.

Sollte dies nicht der Fall sein, verweigern Sie die Annahme!

Den aktuellen Aushangtext des JuSchG können Sie übrigens
von der IHK-Homepage downloaden:
Dokument-Nummer: 14225 („Downloads”) –
kostenlos natürlich!

DOKUMENT-NR. 18433

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