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RECHT UND FAIR PLAY
Wettbewerbsrecht aktuell - 35. KW 2010
Verein Münchener Brauereien e.V. bittet
um
Beachtung des Bezeichnungsschutzes für
„Oktoberfest-Bier” und „Wiesnbier”
Der Verein Münchener Brauereien e.V. vertritt die Interessen der Münchener Brauereien und befasst sich in diesem Zusammenhang auch mit Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes. Um eventuellen juristischen Auseinandersetzungen nach Möglichkeit vorzubeugen, weist der Verein Münchener Brauereien e.V. im Vorfeld des kommenden Münchener Oktoberfestes, das in diesem Jahr bereits zum 177. mal stattfindet (vom 18. September bis zum 3. Oktober 2010) darauf hin, dass die Bezeichnungen „Oktoberfest-Bier” und „Wiesnbier” geschützte Marken und auch als Gemeinschaftsmarken eingetragen sind.
Nur Bier, das aus einer der Münchener Traditionsbrauereien Augustiner-Bräu, Hacker-Pschorr Bräu, Löwenbräu, Paulanerbräu, Spatenbräu und dem Staatlichen Hofbräuhaus stammt und extra für das Oktoberfest nach den „Betriebsvorschriften für das Oktoberfest” gebraut wird, darf auf dem Oktoberfest ausgeschenkt und als „Oktoberfest-Bier” bzw. „Wiesnbier” bezeichnet werden.
Selbstverständlich darf jeder gastronomische Betrieb, der Bier der Marken „Oktoberfest-Bier” und „Wiesnbier” von einer der vorstehend aufgeführten Münchener Brauereien ausschenkt, darauf auch in der Werbung hinweisen. In diesem Fall empfiehlt es sich nach Angaben des Vereins, den Namen der jeweiligen Brauerei in Verbindung mit der Bezeichnung „Oktoberfest-Bier” bzw. „Wiesnbier” zu verwenden.
Nicht geraten werden kann dagegen dazu, einen Ausschank anderer Biersorten unter einer Bezeichnung durchzuführen, die den „offiziellen” Bezeichnungen zwar nicht exakt entspricht, an diese jedoch deutlich erkennbar angelehnt ist, da der Markenschutz sich auch und gerade auf solche „Umgehungsversuche” erstreckt. So wurde zum Beispiel erst vor kurzem vom Bundespatentgericht entschieden, dass die Bezeichnung „Oktobierfest” gegen bestehenden Markenschutz verstößt.
[Quelle: Verein Münchener Brauereien e.V.]

