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RECHT UND STEUERN

Wettbewerbsrecht aktuell - 28. KW 2010

Happy-End für die "Bier Babes", aber immer
noch kein WM-Titel für die Niederlande

Es hätte so schön für unsere Nachbarn in „Oranje” sein können: Nach zwei erfolglosen Endspielteilnahmen 1974 und 1978 winkte der „Elftal” am vergangenen Sonntag gegen Spanien der langersehnte erste Gewinn einer Fußball-Weltmeisterschaft überhaupt. Doch mit einem 1:0 nach Verlängerung gewann der amtierende Europameister Spanien auch den Welttitel. Da ist es nur ein schwacher Trost, dass wenigstens das Verfahren gegen die niederländischen „Bier Babes” eingestellt wurde.

Keine Sorge: Diese Kolumne wird sich auch künftig in erster Linie dem Wettbewerbsrecht – wenn auch in weitem Sinne – widmen und nicht in die Sportberichterstattung mit einsteigen. Aber erstens ist nur alle 4 Jahre Fußball-WM und zweitens geht es tatsächlich auch bei dieser Meldung um das Wettbewerbsrecht.

Darüber, dass die FIFA, der Fußball-Weltverband mit Sitz in Zürich, nicht nur Veranstalterin der Fußball-WM 2010, sondern auch Inhaberin der kommerziellen Rechte zur Vermarktung dieses Turniers ist, hatten wir an dieser Stelle (in EdW 21 + 22/2010) bereits berichtet. Ebenfalls erwähnt hatten wir dabei, dass mit der FIFA in juristischer Hinsicht nicht zu spaßen ist, da diese dafür bekannt ist, ihre Rechte juristisch sehr professionell zu schützen und ggf. auch engagiert zu verteidigen. Im Falle der „Bier Babes” ging dies aber dann wohl doch zu weit. Was war passiert?

Zusammen mit 34 weiteren Frauen waren zwei Niederländerinnen beim WM-Vorrundenspiel zwischen Dänemark und den Niederlanden vor allem dadurch aufgefallen, dass sie sämtlich orange-farbene Sommerkleider trugen. Diese Kleider waren mit einer kleinen Sponsorenaufschrift einer Brauerei versehen. Die FIFA wertete dieses Outfit prompt als Schleichwerbung (sog. Ambush Marketing) und stellte, da die besagte Brauerei nicht zum Kreis der offiziellen WM-Sponsoren zählte, Strafanzeige gegen die beiden Niederländerinnen. Gegen die übrigen 34 Damen, allesamt in Südafrika wohnhaft, wurde dagegen keine Anzeige erstattet.

Erfreulicherweise ist dieser „Sturm im Wasserglas” jetzt sehr rasch wieder abgeebbt. Wie zwischenzeitlich mitgeteilt wurde, habe die FIFA kein Interesse mehr an einer Fortführung des Verfahrens. Es sei eine Übereinkunft mit der Brauerei getroffen worden. Auch die Staatsanwaltschaft hat sich deshalb gegen eine weitere Strafverfolgung ausgesprochen. Damit heißt es jetzt wenigstens juristisch: Oranje boven!

[Quelle: Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.]

DOKUMENT-NR. 18861

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