. .
Illustration

RECHT UND STEUERN

Sachkundeprüfung ”Geprüfte/r Versicherungsfachmann/-frau IHK”

IHK prüft Versicherungsvermittler und -berater

Wer als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater tätig werden möchte, bedarf seit dem 22. Mai 2007 einer besonderen Erlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn der Vermittler oder Berater der IHK die notwendige Sachkunde nachweist.

Durch die Sachkundeprüfung soll sichergestellt werden, dass der Vermittler oder Berater über die erforderlichen fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse verfügt.

Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater bilden das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts vom 19. Dezember 2006, das am 22. Mai 2007 in Kraft getreten ist, sowie die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV), die am 11. Mai 2007 erlassen wurde.

Anmeldung zur Sachkundeprüfung:
Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung kann über den nebenstehenden Link online vorgenommen werden oder über das hinterlegte PDF-Formular erfolgen.

DOKUMENT-NR. 14415

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0231 5417-217
  • Fax: 0231 5417-329

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • Telefon: 0231 5417-209
  • Fax: 0231 5417-7118

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • AKTUELLE VERANSTALTUNGEN

25.05.2013 - 13.07.2013

Praxiswissen Recht (IHK)

13.09.2013 - 20.12.2013

Wirtschaftsmediator (IHK)

07.10.2013 - 18.10.2013

Praxiswissen Recht (IHK)