IHK prüft Versicherungsvermittler und
-berater
Wer als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater tätig
werden möchte, bedarf seit dem 22. Mai 2007 einer besonderen
Erlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn der Vermittler oder Berater
der IHK die notwendige Sachkunde nachweist.
Durch die Sachkundeprüfung soll sichergestellt werden, dass der
Vermittler oder Berater über die erforderlichen fachspezifischen
Produkt- und Beratungskenntnisse verfügt.
Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Sachkundeprüfung für
Versicherungsvermittler und Versicherungsberater bilden das Gesetz
zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts vom 19. Dezember
2006, das am 22. Mai 2007 in Kraft getreten ist, sowie die
Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung
(VersVermV), die am 11. Mai 2007 erlassen wurde.
Anmeldung zur Sachkundeprüfung:
Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung kann über den nebenstehenden
Link online vorgenommen werden oder über das hinterlegte
PDF-Formular erfolgen.