- Telefon: 0231 5417-192
- Fax: 0231 5417-325
RECHT UND STEUERN
Gemeinsame Stelle
Information der Versicherungsnehmer beim ersten Geschäftskontakt
Stand: Mai 2010
Durch das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts besteht seit dem 22. Mai 2007 eine Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler und -berater. Darüber hinaus bestehen für Versicherungsvermittler und -berater gegenüber den Versicherungsnehmern Informations- und Dokumentationspflichten beim ersten geschäftlichen Kontakt.
Gemäß § 11 Nr. 4 VersVermV-E hat der Gewerbetreibende dem Versicherungs-nehmer beim ersten Geschäftskontakt die Anschrift, Telefonnummer sowie die Internetadresse der gemeinsamen Stelle im Sinne des § 11 a Abs. 1 GewO und die Registrierungsnummer, unter der er im Register eingetragen ist, mitzuteilen.
Als gemeinsame Stelle wird benannt:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0-180-500-585-0
(14 Cent/Min aus dem deutschen Festnetz,
höchstens 42 Cent/Min. aus Mobilfunknetzen)
Internet: http://www.vermittlerregister.info

