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RECHT UND STEUERN

Versicherungsvermittler

Für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater ergeben sich seit dem 22. Mai 2007 viele Neuerungen. Nach dem Umsetzungsverfahren wurde am 22. Dezember 2006 das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts im Bundesgesetzblatt verkündet. Nach dem Willen des Gesetzgebers handelt es sich seit dem 22. Mai 2007 bei der Versicherungsvermittlung um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren sowie die Durchführung von Sachkundeprüfungen obliegt den Industrie- und Handelskammern.

Alle Neuerungen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

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Formulare

Versicherungsvermittler - Formulare zum Herunterladen

Am 22. Mai 2007 sind die neuen Regelungen nach dem Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts in Kraft getreten. Ab diesem Stichtag wandelt sich das Versicherungsvermittlergewerbe in ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Die Anträge für das Erlaubnisverfahren sowie den Antrag für die Registrierung haben wir für Sie zum download bereitgestellt. Die ausführlichen Antragsunterlagen nehmen wir mit den für die Erlaubniserteilung erforderlichen Unterlagen gerne auf dem Postweg entgegen. mehr

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Merkblatt zum Vermittlerregister für Versicherungsunternehmen zur Eintragung gebundener Vermittler (PDF, 78 KB)

Für Versicherungsunternehmen besteht die Möglichkeit, ihre Ausschließlichkeitsvertreter direkt als sogenannte gebundene Versicherungsvertreter an das Versicherungsvermittlerregister zu melden.

Dieses Merkblatt soll als Leitfaden für die elektronische Datenmeldung der gebundenen Versicherungsvermittler durch die Versicherungsunternehmen dienen. zum Download

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Merkblatt zum Vermittlerregister (PDF, 150 KB)

Das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts führt auch für die Versicherungsunternehmen, vor allem in Bezug auf die Registerführung, zu zahlreichen Neuerungen. In einem Merkblatt haben wir diese Neuerungen für Sie zusammengestellt. zum Download

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Interaktive Checkliste für Versicherungsvermittler und -berater

Für Versicherungsvermittler und -berater sind am 22. Mai 2007 neue Rechtsvorschriften in Kraft getreten. Hier können Sie mit wenigen Klicks für sich persönlich einen ersten Überblick darüber verschaffen, welche Bedingungen Sie erfüllen müssen. mehr

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Sachkundeprüfung ”Geprüfte/r Versicherungsfachmann/-frau IHK”

IHK zu Dortmund nimmt regelmäßig Prüfungen ab. Online-Anmeldungen sind hier möglich. mehr

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Informationspflichten des Versicherungsvermittlers/ -beraters

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts wurden umfassende Informations-, Mitteilungs-, Beratungs-, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten gesetzlich verabschiedet. Diese sind seit dem 22. Mai 2007 von den Versicherungsvermittlern/ -beratern im Kontakt mit den Kunden zu beachten. mehr

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Gemeinsame Stelle

Gemäß § 11 Nr. 4 VersVermV-E hat der Versicherungsvermittler und -berater dem Versicherungsnehmer beim ersten Geschäftskontakt die Anschrift, Telefonnummer sowie die Internetadresse der gemeinsamen Stelle im Sinne des § 11 a Abs. 1 GewO und die Registrierungsnummer, unter der er im Register eingetragen ist, mitzuteilen. mehr

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Schlichtungsstellen nach § 42k VVG

Kontaktadressen zu anerkannten Schlichtungsstellen zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern. mehr

DOKUMENT-NR. 13730

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