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RECHT UND STEUERN

Bewachungsgewerbe

Im Bewachungsgewerbe besteht für Unternehmer und deren Mitarbeiter eine Unterrichtungspflicht (§ 1 Bewachungsverordnung) zu den Vorschriften und Pflichten für die Ausübung des Gewerbes.

Wer gewerbsmäßig das Leben oder das Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), übt ein Bewachungsgewerbe aus und benötigt eine behördliche Erlaubnis. Seit dem 1. April 1996 wird diese Erlaubnis nur demjenigen erteilt, der u. a. zuvor an einer 80-stündigen IHK-Unterrichtung für Unternehmer teilgenommen hat. Der Gewerbetreibende darf mit der Durchführung der Bewachungsaufgaben nur Personen beschäftigen, wenn diese ebenfalls vor Beginn der Tätigkeit an einer 40-stündigen Unterrichtung bei der IHK für Personal teilgenommen haben.

Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Seit 2003 müssen nach § 34a Gewerbeordnung Unternehmer und deren Personal, wenn sie

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (z. B. "Citystreife")
  • Schutz vor Ladendieben (z. B. Einzelhandels- bzw. Kaufhausdetektive)
  • Bewachungen im Einlassbereich von Discotheken (z. B. "Türsteher")

durchführen wollen, eine entsprechende Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt haben.

In der Sachkundeprüfung sind die Kenntnisse dieser Tätigkeiten notwendigen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung nachzuweisen (siehe Rahmenstoffplan). Die Prüfungsinhalte werden nach einer bestandenen 120-minütigen programmierten schriftlichen Prüfung (Multiple-Choice) in einer 15-minütigen mündlichen Prüfung nachgewiesen (§ 7 Satzung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe).

Von der Sachkundeprüfung befreit sind Personen mit bestimmten Berufsabschlüssen
(z. B. Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Gepr. Werkschutzfachkraft, Gepr. Meister für Schutz und Sicherheit sowie Laufbahnprüfungen für den mindestens mittleren Polizeivollzugsdienst, Bundesgrenzschutz, Bundespolizei und Feldjäger in der Bundeswehr) (§ 5 Bewachungsverordnung).

Die Termine für das Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe und die Vorbereitungslehrgänge auf die Sachkundeprüfung entnehmen Sie bitte dem IHK-Weiterbildungskatalog im Internet.

Prüfungstermine 2012

DOKUMENT-NR. 14537

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