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Merkblatt "Die wettbewerbsrechtliche Einigungsstelle"
(PDF, 75 KB) (Dokument-Nr.: 15533)
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Vor Gericht gibt es in der Regel Sieger und Besiegte. Aus nahe liegenden Gründen führt dies nur auf der Seite des Siegers zu Zufriedenheit und Freude. Der Besiegte wird die Auseinandersetzung, in der er unterlegen ist, wohl kaum in guter Erinnerung behalten. Gleiches gilt auch mit Blick auf den erfolgreichen Gegner. Rechtsstreitigkeiten führen zum Abbruch von - grundsätzlich aussichtsreichen - Geschäftsbeziehungen, zerstören häufig mühsam aufgebautes Vertrauen und spalten statt zu erhalten. Daher kommt der außergerichtlichen Streitbeilegung im Rechts- und Geschäftsleben eine immer größer werdende Bedeutung zu. Zwei konkrete Angebote macht hier die IHK zu Dortmund:
Die Wettbewerbsrechtliche Einigungsstelle
Gemäß § 15 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) errichtet die Landesregierung bei den Industrie- und Handelskammern Einigungsstellen zur Beilegung von UWG-rechtlichen Streitigkeiten. Das Einigungsverfahren vor diesen Stellen - von denen auch eine bei der IHK zu Dortmund angesiedelt ist - dient dem Zweck der Herbeiführung eines gütlichen Ausgleichs auf der Basis einer Aussprache der Parteien vor einer unabhängigen und sachkundigen Stelle und damit der Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Die Einigungsstelle ist besetzt mit einem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt haben muss und im Wettbewerbsrecht erfahren sein soll sowie mit zwei beisitzenden Personen, in der Regel sachverständigen Unternehmern. Dient die Erörterung einer Sache vor der Einigungsstelle auch der außergerichtlichen Streitbeilegung, so muss einer Ladung gleichwohl Folge geleistet werden. Bei unentschuldigtem Fernbleiben kann die Einigungsstelle ein Ordnungsgeld festsetzen.
Die Mediations- und Schlichtungsstelle zur Beilegung kaufmännischer Streitigkeiten
Im Bewusstsein, dass auch im deutschen Rechtskreis der Wunsch nach einer außergerichtlichen Möglichkeit, kaufmännische Konflikt schnell, kompetent und schonend für bestehende Geschäftsbeziehungen lösen zu können, stetig wächst, haben der Anwalt- und Notarverein Dortmund e.V. und die IHK zu Dortmund im Jahr 2001 gemeinsam die „Mediations- und Schlichtungsstelle zur Beilegung kaufmännischer Streitigkeiten bei der Industrie- und Handels-kammer zu Dortmund” ins Leben gerufen. Diese Stelle kann gemäß § 3 ihrer Verfahrensordnung immer dann tätig werden, wenn Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Handelsgeschäften (§ 343 HGB) bzw. Konflikte in Handelsgesellschaften und/oder um Anteile oder Beteiligungen daran zu schlichten sind und beide Parteien entweder ihren Sitz im Bezirk der IHK zu Dortmund oder miteinander eine schriftliche Vereinbarung über die Zuständigkeit dieser Stelle geschlossen haben. Über die Arbeitsweise dieser Einrichtung, ihre Möglichkeiten und Kosten informiert ausführlich eine Broschüre, die wir Ihnen auf Wunsch gern zur Verfügung stellen.
© Industrie- und Handelskammer zu Dortmund
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Inhalte von externen Internetseiten, zu denen ein Link geschaltet wurde, macht sich die IHK nicht zu eigen und kann deshalb für deren inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit ebenfalls keine Gewähr übernehmen.
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