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Zinsen im KfW-Sonderpro-
gramm erneut gesunken
 


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KfW Sonderprogramm

Ansprechpartner:

Ulrich Weber
Tel.: 0231 5417-259
Fax: 0231 5417-105

Dokument-Nummer: 17585

Finanzierung aktuell

KfW senkt erneut Zinsen im KfW-Sonderprogramm
Reduzierung um ein Viertel Prozent
Zinssenkungen auch in fast allen anderen ERP- und KfW-Programmen

Die KfW Bankengruppe senkt in Absprache mit der Bundesregierung mit Wirkung zum 5. März 2010 die Zinsen im KfW-Sonderprogramm um 25 Basispunkte. Bundeswirtschaftsminister Brüderle begrüßt diesen Schritt ausdrücklich: „Dies ist das richtige Signal zur richtigen Zeit“. Die KfW hatte bereits zum 1. Februar 2010 die Zinsen im KfW Sonderprogramm um 20 Basispunkte gesenkt und zugleich eine Reihe von Vereinfachungen und Flexibilisierungen eingeführt. Darüber hinaus werden in den meisten anderen ERP- und KfW-Förderprogrammen die Zinsen um durchschnittlich 15 Basispunkte gesenkt.

Das KfW Sonderprogramm ist ein wesentlicher Teil der Maßnahmenpakete der Bundesregierung zur Bekämpfung der Finanz- und Wirtschaftskrise. Für Unternehmenskredite stehen im KfW Sonderprogramm insgesamt 40 Mrd. EUR zur Verfügung. Vorrangiges Ziel ist es, gesunden Unternehmen, die in Folge der Finanzkrise in Finanzierungsengpässe gekommen sind, langfristige Mittel für Investitionen und Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen.

Verbesserungen im KfW Sonderprogramm
seit dem 1. Februar 2010:

  • Zinssenkung für die Unternehmen
  • Flexiblere Programmelemente
  • Stärkung der Mittelstandsfinanzierung

Bundesregierung und Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) haben mit Wirkung zum 1. Februar 2010 weitere Verbesserungen im KfW Sonderprogramm vereinbart. Im Mittelpunkt der Verbesserung steht eine Neuordnung der Konditionen, die zu einer Senkung der Zinsen in den bestehenden Programmvarianten um 20 Basispunkte führt. Neben der Senkung der Zinsen tritt eine Reihe von Flexibilisierungen und Erweiterungen des Programms in Kraft, mit denen die Finanzierung vor allem des Mittelstandes weiter gestärkt wird.

So werden die Zinsbindungsfristen in allen Programmvarianten des KfW Sonderprogramms verlängert. Für Investitionskredite wird z.B. eine Zinsbindungsfrist von dreieinhalb oder acht Jahren angeboten. Auch die Kreditlaufzeiten werden verlängert. Bei Investitionen in langlebige Investitionsgüter wie z.B. Immobilien und bei Projektfinanzierungen steht den Kreditnehmern künftig eine Variante mit einer Laufzeit von 20 Jahren bei einer tilgungsfreien Anlaufzeit von bis zu fünf Jahren zur Verfügung. Bei Krediten für Betriebsmittel wird eine Programmvariante „Flexibel“ eingeführt um den Unternehmen größere Gestaltungsspielräume bei der Deckung des Betriebsmittelbedarfs zu öffnen. Hier kann der Kredithöchstbetrag von 50 Mio. EUR künftig bis zu 50% der Bilanzsumme des Antrag stellenden Unternehmens betragen. Zudem gibt es hier weitere Optionen bei der Kreditlaufzeit, der Zinsbindungsfrist sowie ein außerplanmäßiges Tilgungsrecht ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Die neuen Konditionen treten zum 1. Februar 2010 in Kraft.



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