Standortpolitik
Wie jede gesellschaftliche Gruppierung muss auch die Wirtschaft auf die Gestaltung der Politik Einfluss nehmen. Dies gilt nicht nur für die zunehmend wichtigere Politik der Europäischen Union, die Wirtschaftspolitik des Bundes und der Länder, dies gilt auch für die Politik vor Ort, also in Kommunen, Kreisen und Regionen.
Entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag, Wahrnehmung des Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft ihres Bezirkes (ausgenommen der Handwerker), ist die IHK die wirtschaftspolitische Interessenvertretung vor Ort. Sie hält Kontakt zu den Kommunen, Kreisen und Bezirksregierungen ebenso wie über die Landesarbeitsgemeinschaften der Industrie- und Handelskammern zu den Landesregierungen und über den DIHK zur Bundesregierung und zur Europäischen Union. Im Rahmen dieser Tätigkeit nimmt sie zu den Gesetzentwürfen - bei der Europäischen Union sind dies Richtlinien und Verordnungen - Stellung. Die IHK gibt Anregungen z. B. für die Einrichtung bestimmter Infrastrukturmaßnahmen. Ebenso trägt sie die Bedenken der Bezirkswirtschaft vor, wenn beabsichtigte Maßnahmen wirtschaftsschädlich sein können. Ihre IHK hält Kontakt zu allen kommunalen und staatlichen Einrichtungen. Sie wird bei der Wahrnehmung ihrer wirtschaftspolitischen Aufgabe stets das Gesamtinteresse, nicht aber unternehmerische Einzelinteressen im Auge haben.





