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Wettbewerbsrecht aktuell: Bundesamt für Justiz versendet Ordnungsgeldandrohungen

Ansprechpartner:

Jost Leuchtenberg
Tel.: 0231 5417-240
Fax: 0231 5417-325

Dokument-Nummer: 18081

Wettbewerbsrecht aktuell - 5. KW 2010

Bundesamt für Justiz beginnt
Ende März 2010 mit der Versendung von
Ordnungsgeldandrohungen wegen Nichterfüllung
von Offenlegungspflichten

Auch wenn es sich bei dieser Thematik nicht um Wettbewerbsrecht im engeren Sinne handelt – ein frühzeitiger Hinweis erscheint uns im Interesse der betroffenen IHK-Zugehörigen gleichwohl bereits heute geboten:

Im März 2010 wird das Bundesamt für Justiz (BfJ) denjenigen Unternehmen, die dann noch nicht ihre Jahres- und Konzernabschlüsse 2008 beim Bundesanzeiger Verlag offengelegt haben, eine Ordnungsgeldandrohung mit Fristsetzung (6 Wochen) zusenden. Sollte innerhalb dieser Frist immer noch nicht offengelegt werden, wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro und mehr (bei wiederholter Nicht-Offenlegung) festgesetzt. Dieses Ordnungsgeld kann wiederum - auf derzeit in der Regel 250 Euro - herabgesetzt werden, wenn die 6-Wochen-Frist nur geringfügig überschritten wird. Als geringfügiges Überschreiten wertet das BfJ in diesem Zusammenhang in der Regel einen Zeitraum von ein bis maximal zwei Wochen.

Da dies erfahrungsgemäß oft zu Missverständnissen führt beachten Sie bitte, dass die offenzulegenden Jahres- und Konzernabschlüsse an den Bundesanzeiger Verlag (https://www.ebundesanzeiger.de) gesendet werden müssen, nicht dagegen an das Bundesamt für Justiz. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der IHK-Homepage im Merkblatt „Offenlegung von Jahresabschlüssen“ (Dokumenten-Nr. 182) sowie im Internet unter: http://www.bundesjustizamt.de/ehug.

Sowohl für das Bilanzgeschäftsjahr 2006 als auch für das Bilanzgeschäftsjahr 2007 sind jeweils über 940.000 Unternehmen ihrer Offenlegungspflicht nachgekommen. Damit wurde eine Offenlegungsquote von jeweils über 90 Prozent erreicht. Erfreulicherweise deutlich - nämlich um 3/4 auf rund 120 000 – zurückgegangen ist die Anzahl der durch das BfJ eingeleiteten Ordnungsgeldverfahren. In knapp der Hälfte der verbleibenden Fälle erfolgte die Offenlegung zudem innerhalb der gesetzten Nachfrist. Wenig aussichtsreich ist dagegen das Beschreiten des Beschwerdeweges gegen Ordnungsgeldfestsetzungen. In über 90 Prozent der Fälle hatte die Beschwerde vor dem zuständigen Landgericht Bonn keinen Erfolg. Für das Bilanzgeschäftsjahr 2008 zeichnet sich eine weitere Verbesserung im Rahmen der jeweiligen Trends ab. Das Thema „Offenlegung“ - man mag generell dazu stehen wie man will - scheint also recht rasch mit dem notwendigen Ernst behandelt zu werden.

[Quelle: IHK-Wissensmanagement]



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