Import und Export
Wir helfen Ihnen bei der Einfuhr und Ausfuhr von Waren und bieten Ihnen Informationen zu Zolltarifen und rechtlichen Bestimmungen, die Sie beim Außenhandel beachten müssen.
Um unseren Mitgliedsunternehmen bei der Abwicklung ihrer Auslandsaufträge und innergemeinschaftlichen Geschäfte zu helfen, bieten wir folgende Serviceleistungen an:
• Auskünfte und Informationen
- zum Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
- zu Reisebestimmungen
- zu Einfuhr- und Ausfuhrvorschriften
- zu Zölle, auch über zahlreiche Auslandszolltarife
• Bescheinigung von Dokumenten
• Ausstellung von Ursprungszeugnissen
• Hilfestellung beim Carnet A.T.A.

Das Carnet A.T.A. ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das u.a. die vorübergehende Verbringung von Berufsausrüstung, Messegut und Warenmuster ins Ausland dadurch erleichtert, dass die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Durchfuhrländern entfällt.
Im Exportgeschäft können Kunden oder auch Behörden des Ziellandes beglaubigte und legalisierte Geschäftspapiere verlangen. In jedem Fall sind die Bestimmungen genau einzuhalten.
Die Praktische Arbeitshilfe ist adressiert an die Mitarbeiter im Unternehmen, die mit Ein- und Ausfuhranmeldungen, Ursprungszeugnissen, Versandpapieren, Warenverkehrsbescheinigungen, Carnets, Überwachungsdokumenten und anderen Formularen umgehen müssen. Sie will in der Praxis Hilfestellung für Situationen leisten, in denen schnelle Antworten gefragt sind. 

