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Die Regeln der ICC zur Auslegung nationaler und internationaler Handelsklauseln
Nur drei Buchstaben reichen, um komplexe Lieferbedingungen exakt zu beschreiben: Mit Kürzeln wie EXW, FCA oder DDP vereinbaren Vertragspartner weltweit einheitlich, welche Pflichten die jeweilige Partei erfüllen muss, um die Lieferung reibungslos abzuwickeln. Ab dem 1. Januar 2011 treten die Incoterms® 2010 in Kraft. Wir informieren Sie bereits jetzt über die wichtigsten Änderungen.
Die Incoterms® Regeln betreffen nicht etwa den Eigentumsübergang oder die Folgen von Vertragsbrüchen, sondern regeln vielmehr Fragen zur Aufteilung der Transportkosten und zum Gefahrenübergang sowie zu Geschäftsabwicklungspflichten. Damit legen sie fest, ob der Verkäufer oder Käufer Warendokumente beschafft und eventuelle Zollkosten trägt, wer für Transportdokumente und mögliche Kosten verantwortlich ist, wer die Ware versichert, wer die Waren prüft und sie verpackt. Sie werden erst wirksam, wenn in einem nationalen oder internationalen Vertrag auf sie Bezug genommen wird. Welche der Klauseln gilt, müssen die Vertragspartner konkret vereinbaren. Zudem ist es wichtig, im Vertrag festzuhalten, welche Fassung gelten soll.
Bereits seit mehr als sieben Jahrzehnten nutzen Unternehmer aller Länder diese International Commercial Terms, bekannt als Incoterms®.1936 veröffentlichte die ICC in Paris zum ersten Mal dieses Regelwerk, das sie seitdem sechsmal überarbeitet und weiterentwickelt hat. Nun wird im September 2010 die siebte Revision veröffentlicht, die zum 1. Januar 2011 gültig wird.
Die neuen Incoterms® 2010 kommen dem Wunsch nach größerer Verständlichkeit und einer anwenderfreundlicheren Sprache nach, die auch für Nichtjuristen verständlich ist. Zudem tragen sie substantiellen Veränderungen in der Handelspraxis und neuen Transporttechniken Rechnung. Die Anzahl der Klauseln wird von 13 auf elf reduziert, zwei Klauseln werden dabei neu geschaffen, wenig praxisrelevante Regeln werden herausgenommen. Jede Klausel wird außerdem durch einen ausführlichen einleitenden Anwendungshinweis ergänzt, der dem Nutzer zusätzlich Hilfestellung bietet.