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INTERNATIONAL

Ursprungszeugnis

Vorschriften im internationalen Warenverkehr

Ursprungszeugnis

Ein Ursprungszeugnis wir grundsätzlich nur dann beantragt, wenn die Behörden des Importlandes oder der Kunde dies laut Akkreditiv- bzw. Kaufvertragsbedingung ausdrücklich vorschreibt.

Ein Ursprungszeugnis wird nur ausgestellt, wenn der Antragsteller seinen Sitz eine oder wenn er kein Gewerbe betreibt, seinen Wohnsitz im jeweiligen Kammerbezirk hat , oder wenn die örtlich oder sachlich zuständige IHK der Ausstellung zustimmt.

Blanko-Ursprungzeugnisse werden nicht ausgestellt!

Zum Zeitpunkt der Beantragung muss die Ware bereits versandbereit sein. Zu verwenden ist ein genormtes Formular, das von der IHK oder einem Formularverlag bezogen werden kann.

Der Vordruck muss unter Beachtung der Anmerkungen und Hinweise auf der Vor- und Rückseite des Antrags vollständig ausgefüllt werden. Radierungen und Übermalungen z.B. mit Tipp-Ex sind nicht zulässig. Leerräume sind zu entwerten.

Jedes Ursprungszeugnis trägt eine Kenn-Nummer - Seriennummer des Formblattes (z.B. A 624055 auf dem ersten Muster). Bei Verwendung der gelben Durchschriften ist die Kenn-Nummer in dem entsprechenden Leerfeld zu wiederholen. Durchschriften sind zu verwenden, wenn ein Ursprungszeugnis in mehrfacher Ausfertigung verlangt wird.

Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses kann der Exporteur zulässige Erklärungen abgeben, die auf der Vorderseite nicht vorgesehen oder möglich sind, wie Herstellererklärungen oder positive Ursprungserklärungen z.B.:

Kuwait
"We certify that the goods are of ...(Ursprungsangabe)... origin. They contain...(Ursprungsangabe)...materials and they are being exported from...(Exportland). The goods were manufactured by ... (Name und vollständige Adresse).

Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen ohne Mitwirken der IHK sind Urkundenfälschung!

Ursprungszeugnis online beantragen

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Bitte beachten Sie:

Der Unterzeichner erklärt, dass ihm folgendes bekannt ist: Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden; wer schuldhaft bewirkt, dass unrichtige Angaben in einem Ursprungszeugnis bescheinigt werden, oder wer schuldhaft falsche Ursprungszeugnisse gebraucht, kann sich einer straf- oder bußgeldrechtlichen Verfolgung aussetzen. Für alle Schäden, die aus vorsätzlich oder fahrlässig gemachten, unrichtigen Angaben entstehen, haftet er gegebenenfalls auch bürgerlich-rechtlich.

Muster-Formulare und Anleitung zum Ausfüllen können als Downloads abgerufen werden.

DOKUMENT-NR. 12546

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