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Aktuelles

Internetzollanmeldung IAA vor dem Aus
Nach Angaben der Zollverwaltung wird die Internetausfuhranmeldung IAA voraussichtlich ab dem 01. September 2011 nicht mehr zur Verfügung stehen. Besonders betroffen sind Unternehmen, die nur gelegentlich exportieren und daher diese unkomplizierte Form der Online-Eingabe nutzen. Da parallel auf EU-Ebene geplant ist, die Abgabe einer Ausfuhranmeldung in ATLAS auch für Sendungen unter 1.000 Euro vorzuschreiben, wird sich der Kreis der Betroffenen noch erweitern. Dies ist aber nach heutigem Stand erst mit Einführung des Modernisierten Zollkodex in 2013 der Fall.
Als Alternative für die IAA bietet sich die Internet-Ausfuhranmeldung IAA Plus an. Diese bietet gegenüber der IAA weitere Vereinfachungen, beispielsweise ein elektronisches Postfach oder den Verzicht auf die handschriftliche Unterschrift. Der größte Vorteil liegt in der allein Online-basierten Abwicklung, d. h. der Anmelder muss das Ausfuhrbegleitdokument nicht mehr dem zuständigen Zollamt vorlegen. Wenn gleichzeitig die Beschau der Ware „außerhalb des Amtsplatzes“ beantragt wird, entfallen Wege zum Zollamt.
Allerdings ist diese Form der Abwicklung an Voraussetzungen geknüpft. Neben einer gültigen Zoll- und Steuernummer sind insbesondere ein gültiges ELSTER-Zertifikat und Pinnummer erforderlich. Die IAA Plus hat sich bereits bewährt und macht die Anschaffung einer teuren Software für zahlreiche Exporteure überflüssig. Wer nur im seltenen Einzelfall exportiert kann überlegen, einen Dienstleister einzuschalten. Zollagenturen und Spediteure bieten gegen Entgelt an, für den Ausführer die elektronische Anmeldung durchzuführen.

Auf der Homepage der Zollverwaltung finden sich zahlreiche Merkblätter und Informationen zu diesem Thema: www.zoll.de. Ansprechpartner in der IHK: Roland Kussel, Tel. 0231 5417-249, E-mail: r.kussel@dortmund.ihk.de

GUS Staaten gründen Zollunion
Die ehemaligen Sowjetrepubliken Kasachstan, Russland und Weißrussland gründen eine Zollunion. In diesen Ländern werden 85 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aller GUS-Staaten erzielt und dort leben rund 180 Millionen Menschen. Insofern kommt einer solchen Zollunion eine große wirtschaftliche Bedeutung zu.
Bereits zum 1. Juli 2010 tritt der Zollkodex dieser Zollunion in Kraft und insbesondere Weißrussland gewinnt als neue Außengrenze für die Abfertigung an Bedeutung. Allerdings sind hier auch Schwierigkeiten zu erwarten. Die Infrastruktur der Grenzzollämter ist noch unzureichend und das Zollpersonal ist auf die neue Situation nicht ausreichend vorbereitet. Ebenso dürfte sich der von Russland geplante Beitritt zur WTO weiter verzögern.


IT-Verfahren EMCS für verbrauchsteuerpflichtige Waren
Ab dem 1. April 2010 müssen elektronisch eröffnete Verfahren zur Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung elektronisch beendet werden. Die Eröffnung von Verfahren im elektronischen Beförderungs- und Kontrollsystem (Excise Movement and Control System kurz EMCS) erfolgt in Deutschland zunächst auf freiwilliger Basis. Nach aktuell vorliegenden Erkenntnissen werden jedoch mindestens acht Mitgliedstaaten bereits ab dem 1. April 2010 ihre Wirtschaftsbeteiligten verpflichten, Beförderungsvorgänge unter Steueraussetzung in EMCS sowohl elektronisch zu eröffnen als auch elektronisch zu beenden. Elektronische Verwaltungsdokumente aus diesen Mitgliedstaaten sind daher bereits zum Echtbetriebsbeginn auch für deutsche Beteiligte (Empfänger) zu erwarten. Der Zoll empfiehlt daher, sich möglichst sofort für die Teilnahme am IT-Verfahren EMCS zu registrieren, um die Durchführung von Lieferungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung sicherzustellen. Für die Teilnahme an EMCS ist keine eigene Software erforderlich. Die Nutzung der kostenlos zur Verfügung stehenden Internet-EMCS-Anwendung (IEA) ist ausreichend, um alle erforderlichen elektronischen Meldungen zu erfassen. Die Anmeldung wird auch Unternehmen empfohlen, die beabsichtigen, für EMCS eine eigene zertifizierte Teilnehmersoftware einzusetzen. Weitere Informationen unter www.zoll.de.


Neues Finanzierungsprodukt für kleinere Exportgeschäfte
Für großvolumige Exportvorhaben besteht bereits ein ausreichendes Angebot, häufig mit Einbindung von Exportkreditversicherungen. Für kleinere Exportgeschäfte fehlten bisher nachhaltige Finanzierungsmöglichkeiten. Die KfW IPEX-Bank hat sich deshalb intensiv bemüht, kommerziell tragfähige Lösungen für die Finanzierung mittelständischer Geschäfte zu finden. Über die Zusammenarbeit mit Partnerinstituten übernimmt die KfW IPEX-Bank nun die Finanzierung europäischer Exportgeschäfte ab einer Größenordnung von 0,5 Mio. Euro bis 5 Mio. Euro für bis zu 5 Jahre. Durch effiziente Prozesse, die exakt auf diesen Finanzierungsmarkt zugeschnitten sind, können kleinvolumige Exportgeschäfte wirtschaftlich sinnvoll dargestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Geschäfte mit der Deckung einer Exportkreditversicherung (Export Credit Agency/ECA, für deutsche Exporte: Euler Hermes) versehen sind. Für Informationen zu diesem neuen Finanzierungsprodukt steht das Expertenteam der KfW IPEX-Bank per E-Mail unter kmu_export@kfw.de zur Verfügung. Die KfW IPEX-Bank verantwortet innerhalb der KfW Bankengruppe die internationale Investitions-, Handels-, Projekt- und Exportfinanzierung.

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DOKUMENT-NR. 17156

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