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INTERNATIONAL
Bescheinigungen und Legalisierungen
Wer verlangt Bescheinigungen und Legalisierungen?
Die Forderung im Exportgeschäft, amtliche Bescheinigungen, beglaubigte und legalisierte Geschäftspapiere zu verlangen, kommt üblicherweise aus dem Bestimmungsland. Es kann sich um die Forderung ihres Kunden handeln oder einer Behörde - meistens der Zollverwaltung. In jedem Fall sind die Bestimmungen genau einzuhalten.
Wen schalten Sie ein?
Im Außenwirtschaftsverkehr ist zunächst Ihre örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer Ihr Ansprechpartner. Sie stellt für Sie aus:
- Ursprungszeugnisse
- amtliche Bescheinigung auf IHK-Briefbogen
Sie beglaubigt Ihre:
- Exportrechnungen
- sonstige Geschäftspapiere für das Auslandsgeschäft
Ausnahmen:
Die IHK beglaubigt keine Urkunden der inneren Verwaltung z.B. Gesundheitszertifikate der Gesundheitsbehören. Ihre IHK sagt Ihnen, welche Stellen in Ihrem Bundesland eine Überbeglaubigung vornehmen, In NRW ist es u.a. der Regierungspräsident.
Der von der IHK verwendete Bescheinigungstext
lautet wie folgt:
"Wir bescheinigen die Vorlage der Erklärung. Hinsichtlich des
Inhaltes ist nichts gegenteiliges bekannt".
Damit zeigt die Industrie- und Handelskammer an, dass sie das
vorgelegte Dokument einer kurzen, keineswegs ins Detail gehenden
Überprüfung unterzogen hat, keine eigenen Nachprüfungen angestellt
hat, wohl aber geprüft hat, dass dieses Papier nicht offensichtlich
falsch ist, nicht gegen die guten Sitten oder eine gesetzliche
Regelung verstößt.
Auf besonderen Antrag des Unternehmens und grundsätzlich dann,
wenn das Dokument eine Erklärung enthält, die in den
Zuständigkeitsbereich der Industrie- und Handelskammer gehört (z.B.
Erklärungen über den nichtpräferentiellen Ursprung), wird folgender
Bescheinigungstext verwandt:
"Der abgegebenen Erklärung kann aller Glaube beigemessen
werden".
Übersicht der Mindestvorschriften ausländischer
Behörden:
Bescheinigung von
Außenwirtschaftsdokumenten durch IHK und
Botschaften
(PDF, 22 KB)
Warum Bescheinigungen und Legalisierungen notwendig
sind:
IHK-Bescheinigungen und konsularische
Legalisierungen
(PDF, 17 KB)

